Berichterstatterin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Ich bringe den Bericht des Aus­schusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Natio­nalrates vom 11. Dezember 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das VKI-Finanzierungsgesetz 2020 erlassen und das Kartellgesetz 2005 geändert wird. Mit diesem Gesetzesvorschlag wird die Finanzierung der Tätigkeit des Vereins für Konsu­menteninformation im Jahr 2020 sichergestellt.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marianne Hackl. Ich erteile es ihr.