13.14

Bundesrat Ing. Bernhard Rösch (FPÖ, Wien): Wertes Präsidium! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Minister! Wertes Plenum! Werte Zuseher! Das war schon fast eine Weihnachtsrede. Rudi Kaske, ich habe gemerkt, du bist vom Fach, du hast nichts verlernt, du kommst von der Arbeiterkammer, warst deren Präsident und kennst dich da aus. Du hast vieles selbstkritisch angebracht, nämlich auch, dass leider Gottes die Sozialpartner abhandengekommen sind und dass gerade beim Thema des Verbraucherschutzes, der uns alle betrifft, die Finanzierung schon lange leidet.

Betreffend den Schutz der Verbraucher wird es niemanden geben, der sagt: Das brauchen wir nicht! – Da wollen wir Nachhaltigkeit haben, und deswegen ist es auch so wichtig, dass man nicht nur Einmallösungen hat, sondern dass man auch Planungs­sicherheit hat. Diese Planungssicherheit muss es auch für die Angestellten des VKI geben. Deswegen wundert es mich, dass Frau Ulrike Fischer von den Grünen, die ja praktisch beim VKI ist, da nicht weitergedacht hat beziehungsweise gemeinsam mit der ÖVP gesagt hat: Machen wir einmal für ein Jahr eine Planung, und dann werden wir schon weitersehen!

Dieses Weitersehen haben wir schon des Öfteren gehabt, und wir haben auch ge­sehen, dass nicht einmal die Evaluierungen des einzigen Mitglieds, der Arbeiterkam­mer, stattgefunden hat und der VKI wirklich ausgehungert war. Grund dafür ist wahrschein­lich auch – wenn man die Personalmaßnahmen der Vergangenheit beleuchtet –, dass die von den Sozialpartnern ganz einfach ausgelagerten Mitarbeiter dort untergebracht werden sollten.

So ein Knatsch in einer solch wichtigen Sache kommt ja nicht von ungefähr, sondern das waren Befindlichkeiten, die wir da auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen haben. Deswegen ist es jetzt ganz wichtig, dass wir uns eindeutig zu Nachhaltigkeit, Transparenz, Planungssicherheit und Unabhängigkeit bekennen. Unabhängigkeit muss gegeben sein, damit wir einen ordentlichen Konsumentenschutz haben.

Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Ing. Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bun­des­gesetz über die Finanzierung bestimmter Aufgaben des Vereins für Konsumenten­information durch den Bund (VKI-Finanzierungsgesetz 2020)“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, spätestens bis zum 31. Jänner 2020 dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage über ein Bundesgesetz über die Finanzierung bestimmter Aufgaben des Ver­eins für Konsumenteninformation durch den Bund (VKI-Finanzierungsgesetz 2020) mit nachfolgendem Inhalt zuzuleiten:

Artikel 1

Bundesgesetz über die Finanzierung bestimmter Aufgaben des Vereins für Konsumen­teninformation durch den Bund (VKI-Finanzierungsgesetz 2019)

Finanzierungsbetrag

§ 1. (1) Der Bund hat dem Verein für Konsumenteninformation für Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Verbraucher jährlich einen Gesamtbetrag von 4,75 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.

(2) Zu den Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Verbraucher gehören insbe­sondere die Verbraucherinformation, die Durchführung von Abmahnungen und Ver­bandsklagen (§§ 28 und 28a KSchG) und die Führung von Musterprozessen.

(3) Der Finanzierungsbetrag ändert sich in dem Ausmaß, in dem sich das arithme­tische Mittel zwischen den Mindestgehältern der Verwendungsgruppe IV der Kollektiv­verträge für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung in Infor­mation und Consulting und für Angestellte im metallverarbeitenden Gewerbe ändert.

(4) Die Auszahlung des Finanzierungsbetrags hat über die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zu erfolgen.

Verträge über die Leistungen des Vereins für Konsumenteninformation

§ 2. (1) Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat mit dem Verein für Konsumenteninformation Verträge über die Leistungen abzu­schließen, die mit dem Betrag gemäß § 1 finanziert werden. Dabei ist auf eine ausge­wogene Aufteilung des Finanzierungsbetrags auf die in § 1 Abs. 1 und 2 angeführten Maßnahmen zu achten.

(2) Die in den Verträgen vereinbarten Entgelte haben dem Kostendeckungsprinzip zu entsprechen, wobei auch Gemeinkosten anteilig zu berücksichtigen sind.

(3) Die Verträge haben Bestimmungen zu enthalten, die eine wirksame Kontrolle sicherstellen. Entgelte für vereinbarte Leistungen, die vom Verein für Konsumen­teninformation nicht erbracht wurden, sind von diesem zurückzuzahlen.

(4) Die Verträge können auch für die Dauer von mehreren Jahren oder auf unbe­stimmte Zeit abgeschlossen werden.

Schutz der Interessen der Verbraucher und der Vereinsautonomie

§ 3. Unwirksam sind Vereinbarungen in den Verträgen, die

1. den Interessen der Verbraucher widersprechen;

2. dem Verein für Konsumenteninformation Verpflichtungen auferlegen, die nicht den Umfang und Inhalt der vereinbarten Leistungen oder die Kontrolle ihrer ordnungs­mäßen Erbringung betreffen; oder

3. den Statuten des Vereins oder Beschlüssen seiner Organe widersprechen oder aus anderen Gründen mit der Vereinsautonomie nicht vereinbar sind.

Vollziehung

§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betraut.

Inkrafttreten

§ 5. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.

Artikel 2

Änderung des Kartellgesetzes 2005

Das Kartellgesetz 2005 – KartG 2005, BGBl. Nr. I Nr. 61/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2017, wird wie folgt geändert:

1. § 32 Abs. 2 lautet:

,(2) Von den Geldbußen sollen jährlich 1,5 Millionen Euro für Zwecke der Bundes­wett­bewerbsbehörde verwendet werden.‘

2. § 86 wird folgender Abs. 10 angefügt:

,(10) § 32 Abs. 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2019 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.‘“

*****

Mit unserem Antrag wird sichergestellt, dass dieser wichtige Konsumentenschutz auch weiterhin gewährleistet wird, sodass auch in Zukunft die großen Herausforderungen, die noch kommen werden, auch was die Importe betrifft, bewältigt werden können. Auf jeden Fall müssen wir sicherstellen, dass wir gegenüber der großen Industrie – wie wir es in der Automobilindustrie gesehen haben, in der falsche Angaben über die Norm­verbrauchswerte gemacht wurden, aber auch in der Lebensmittelindustrie, in der phar­mazeutischen Industrie und, und, und –, gegen die sich die einzelnen Bürger praktisch nicht durchsetzen können, ein Instrument haben, das unabhängig gewährleisten kann, dass die Einhaltung der Gesetze für den Verbraucher durchgesetzt wird.

Ich hoffe, dass wir da bei den Grünen, weil sie die Materie durch die Kollegin Fischer doch sehr gut kennen müssten, auch Zustimmung finden werden, wenn es darum geht, dass die Nachhaltigkeit gewährleistet wird. (Beifall bei der FPÖ.)

13.24

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.

Der von den Bundesräten Rösch, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Ent­schließungs­antrag ist genügend unterstützt und steht demnach in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Lackner. Ich erteile es ihm.