13.51

Bundesrat Jürgen Schabhüttl (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir sprechen jetzt von der allerersten Regierungsvorlage in dieser neuen Gesetzgebungsperiode, und diese richtet sich gegen den Förderbetrug zulasten der Europäischen Union. Meine Vorrednerin hat ja schon einiges dazu ausgeführt. Zu erwähnen wäre in diesem Zusammenhang, dass wir nur einen geringen Änderungsbedarf haben, da in der Vergangenheit schon sehr, sehr viel in diese Richtung umgesetzt wurde.

Es werden zwei neue Tatbestände eingeführt. Erstens ist das § 168c des Straf­ge­setzbuches, der vom ausgabenseitigen Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union spricht, und zweitens § 168d, der von einer missbräuchlichen Verwendung von Mitteln und Vermögenswerten zum Nachteil der finanziellen Interes­sen der Europäischen Union spricht.

Gleichzeitig wird der bestehende § 153b StGB, Förderungsmißbrauch, auf nationale Förderungen beschränkt. Hierzu ein kleiner statistischer Wert: Zwischen 2012 und 2017 kam es nach diesem § 153b StGB lediglich zu zwei Verurteilungen. Auch wenn künftig mit keinem großen oder eklatanten Anstieg an Verurteilungen zu rechnen ist: Die Umsetzung des Gesetzes ist trotzdem wichtig, erstens weil wir EU-rechtlich natürlich dazu verpflichtet sind und zweitens weil die Zielsetzung grundsätzlich die richtige ist.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Zielsetzung der Betrugsbekämpfung im Bereich der Fördermittel der EU sehr wichtig ist – speziell auf uns bezogen, da wir, wie schon vorhin erwähnt wurde, Nettozahler sind und natürlich großes Interesse daran haben sollten, dass diese Fördermittel in einer gewissen Höhe und unter gewissen Voraussetzungen jene bekommen, denen sie rechtlich auch zustehen.

Aus den genannten Gründen werden wir seitens der SPÖ-Fraktion diesem Gesetz natürlich gerne zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.53

Präsident Karl Bader: Als Nächster zu Wort gemeldet ist MMag. Dr. Michael Schilchegger. – Sehr geehrter Herr Bundesrat, ich erteile Ihnen das Wort.