Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Robert Seeber: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 2 und 3 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr das Amtliche Protokoll:
„TO-Punkt 2: Beschluss des Nationalrates vom 10. Jänner 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2020)
(111/A und 24 d.B. sowie 10279/BR d.B. und 10280/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag,
keinen Einspruch zu erheben,
wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 3: Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2019 betreffend ein Bundesgesetz über die Unzulässigkeit der Aufstellung und des Einbaus von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder für feste fossile Brennstoffe in Neubauten (Ölkesseleinbauverbotsgesetz – ÖKEVG 2019)
(965/A sowie 10261/BR d.B.)
Abstimmung: Aufgrund des Ablaufs der Achtwochenfrist gemäß Artikel 42 Abs. 3 B-VG steht dem Bundesrat kein Einspruchsrecht mehr zu.
Berichterstattung: Antrag,
dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,
wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmeneinhelligkeit (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses verlesenen Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 2 und 3 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
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Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung keine Anfragen eingebracht wurden.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 13. Februar 2020, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 11. Februar 2020, 14 Uhr, vorgesehen.
Die Sitzung ist geschlossen.