BundesratStenographisches Protokoll900. Sitzung, 900. Sitzung des Bundesrates am 14. Jänner 2020 / Seite 81

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Abstimmung: Aufgrund des Ablaufs der Achtwochenfrist gemäß Artikel 42 Abs. 3 B-VG steht dem Bundesrat kein Einspruchsrecht mehr zu.

Berichterstattung: Antrag,

dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stim­meneinhelligkeit (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses verlesenen Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 2 und 3 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

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Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung keine Anfragen eingebracht wurden.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 13. Februar 2020, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Be­tracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Ein­spruchsrecht beziehungsweise Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 11. Februar 2020, 14 Uhr, vorge­sehen.

Die Sitzung ist geschlossen.

16.39.02Schluss der Sitzung: 16.39 Uhr

 

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien

 


 


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