Abstimmung: Aufgrund des Ablaufs der Achtwochenfrist gemäß Artikel 42 Abs. 3 B-VG steht dem Bundesrat kein Einspruchsrecht mehr zu.
Berichterstattung: Antrag,
dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,
wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmeneinhelligkeit (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses verlesenen Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 2 und 3 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
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Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung keine Anfragen eingebracht wurden.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 13. Februar 2020, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 11. Februar 2020, 14 Uhr, vorgesehen.
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 16.39 Uhr
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Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien
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