Präsident Robert Seeber: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Ich werde diese Wahl durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.
Wir gehen nunmehr in den Wahlvorgang ein.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hierfür der ÖVP-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.
Es liegt mir ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler lautet.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählte, ob sie die Wahl annimmt.
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(Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler bedankt sich für das Vertrauen und nimmt die Wahl an.)
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Ich darf dir von hier aus herzlichst zu dieser Funktion gratulieren. (Allgemeiner Beifall.)
Die Tagesordnung ist somit erschöpft.
Präsident Robert Seeber: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 2 und 3 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr das Amtliche Protokoll:
„TO-Punkt 2: Beschluss des Nationalrates vom 10. Jänner 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2020)
(111/A und 24 d.B. sowie 10279/BR d.B. und 10280/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag,
keinen Einspruch zu erheben,
wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 3: Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2019 betreffend ein Bundesgesetz über die Unzulässigkeit der Aufstellung und des Einbaus von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder für feste fossile Brennstoffe in Neubauten (Ölkesseleinbauverbotsgesetz – ÖKEVG 2019)
(965/A sowie 10261/BR d.B.)
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