vergriffen und weg, und ich freue mich sehr, dass wir neue Fördergelder in diesem Bereich auflegen konnten.
Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir ein einheitliches System, das Verbot wird in allen Bundesländern gelten, und das ist sehr, sehr wichtig, denn nur so kann man wirklich gescheit Klimaschutz betreiben. Wir müssen sicherstellen, dass keine neuen Kessel mehr in Betrieb gehen. Wenn Sie heute einen einbauen, kann dieser bis zu 40 Jahre lang halten – absolut kontraproduktiv! Wie gesagt, unser Ziel ist es, die erneuerbaren Energieträger auf die Überholspur zu bringen und die fossilen Energieträger zurückzudrängen.
Wir haben das Gesetz nach Brüssel geschickt, es ist bis zum jetzigen Zeitpunkt kein Einwand von der EU-Kommission oder anderen Mitgliedstaaten eingelangt. Das zeigt, wir sind kurz vor dem Ziel, der parlamentarischen Behandlung steht nichts mehr im Wege, wir sind in Europa ein Vorreiterland, was das betrifft.
Ich darf mich sehr herzlich für Ihre Zustimmung bedanken. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit in der Vergangenheit, und ich freue mich schon wieder – mit den neuen Kompetenzen, das ist heute ja ausführlich diskutiert worden – auf die Zusammenarbeit mit der Länderkammer, die sehr wichtig ist, vor allem in meinem Ministerium, denn wir sind für die Regionen, für den ländlichen Raum maßgeblich zuständig. – Vielen herzlichen Dank und alles Gute! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
16.33
Präsident Robert Seeber: Danke, Frau Minister.
Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2019 betreffend ein Ölkesseleinbauverbotsgesetz.
Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Da die achtwöchige Einspruchsfrist gemäß Art. 42 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz für den gegenständlichen Beschluss bereits abgelaufen ist, bringe ich nur noch den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, zur Abstimmung.
Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2019 betreffend ein Ölkesseleinbauverbotsgesetz 2019 die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
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