Berichterstatterin Mag. Elisabeth Grossmann: Herr Präsident! Auch von meiner Seite alles Gute für Ihre Präsidentschaft, und ich freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Antrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Bundes-Ver­fassungsgesetzes, womit die Einführung des Instruments des Teileinspruchsrechts des Bundesrates geschaffen werden soll (270/A-BR/2019).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die An­nahme des gegenständlichen Antrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus somit den Antrag, der Bundesrat wolle gemäß Art. 41 Abs. 1 B-VG dem Nationalrat den angeschlossenen Gesetzesvorschlag zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterbreiten.

Ich ersuche, in die Debatte einzugehen.

Präsident Robert Seeber: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Karl Bader. Ich erteile dieses.