16.18

Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesminister! Werter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu dem vorliegenden Maßnahmenpaket appelliere ich an Sie, werte Damen und Herren auf der Regierungsbank und von der Volkspartei und von den Grünen – Sie tragen mit Ihrer Regierungsmehrheit eine sehr hohe und wertvolle politische Verantwortung –, ich appelliere wirklich: Seien Sie ehrlich! Bleiben Sie trans­parent! Sagen Sie der Bevölkerung, was Sie tun und warum! Verkünden Sie nicht nur stündlich neue Maßnahmen zur Eindämmung dieser Pandemie, sondern erklären Sie auch, wie Sie mit diesem Gesetzespaket und womöglich mit weiteren Paketen die Ent­schädigungsfrage regeln wollen, die für unsere Betriebe so wesentlich ist, die für In­solvenz oder Fortbestand unserer Unternehmen entscheidend sein kann!

Auf Basis des Epidemiegesetzes war es ja bereits bis heute möglich, Betriebsschlie­ßungen und sonstige Maßnahmen infolge der aktuellen Krise anzuordnen. Zum Aus­gleich für diesen Eingriff in das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit wird den Betroffenen auf Basis des Epidemiegesetzes auch ein Rechtsanspruch auf Entschädigung ge­währt. Das ist klar und eindeutig. Man hat irgendwo einmal gehört, das Epidemiegesetz sei ja gar nicht mehr zeitgemäß. – Das ist natürlich ein Unsinn. In Wahrheit wurde auch dieses Gesetz in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer wieder novelliert und könnte natürlich auch mit einer einfachen Gesetzesnovelle angepasst werden.

Das von Ihnen vorgelegte Gesetzespaket beabsichtigt etwas anderes. Sie wollen ja die flächendeckenden Betriebsschließungen und Einschränkungen des öffentlichen Le­bens nicht basierend auf dem Epidemiegesetz verordnen, sondern gestützt auf ein brandneues Gesetz, in dem nicht nur geringere Entschädigungsansprüche für die Be­triebe, sondern gar keine Entschädigungsansprüche vorgesehen sind. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Alle Betriebsschließungen, alle Ausgangs­sperren, die basierend auf diesem neuen Gesetz nun verfügt werden sollen, bleiben zunächst einmal entschädigungslos. Sie umgehen also mit diesem Gesetzespaket das Epidemiegesetz und nehmen damit den betroffenen Unternehmern und Betrieben einen bestehenden Rechtsanspruch auf Entschädigung weg.

In einem weiteren Schritt ersetzen Sie nun diesen Entschädigungsanspruch durch die bloße Möglichkeit, intransparente Förderungen und Überbrückungshilfen zu beantra­gen, die noch dazu der Höhe nach begrenzt sind. Sie sprechen ja gerne über dieses 4-Milliarden-Euro-Förderpaket. Die genauen Kriterien für diese Förderungen werden nicht offengelegt. Sie sagen nicht, welche Unternehmen davon in welcher Höhe pro­fitieren sollen und welche gar nicht. Sie schweigen einfach darüber. Ebenso schweigen Sie darüber, dass Sie die Entschädigungsansprüche, die nach dem Epidemiegesetz schon seit Jahrzehnten vorgesehen sind, gerade in dieser für die Betroffenen schwie­rigen Ausnahmesituation aushebeln.

Das ist ja alles zulässig, das kann man ja sagen. Man kann ja den Bürgern erklären, man kann den Unternehmern und Betroffenen erklären: Meine Damen und Herren, das wäre eine Überlastung der Bundesfinanzen, wenn jeder Einnahmenentfall in voller Hö­he durch den Staat zu entschädigen wäre! – Das wäre einmal eine ehrliche Informa­tionspolitik, die sich die österreichischen Bürger und Unternehmen auch verdient haben. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der SPÖ.) In den Medien findet man dazu nichts. Man hört darüber nichts, man liest darüber nichts. Ja, nicht einmal in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu diesem Gesetzespaket findet sich darü­ber etwas.

Ich zitiere nun aus einem brandaktuellen Interview mit Frau Bundesministerin Schram­böck aus dem „Standard“. Gefragt wurde da unter anderem betreffend staatliche Ent­schädigungspflicht für den Verdienstentgang, der durch diese behördlichen Schlie­ßungen entsteht: „Ist diese Kompensation in den vier Milliarden enthalten“, die als Un­terstützung für die betroffenen Unternehmer kommuniziert wurden? – Die Antwort der Frau Bundesministerin Schramböck – ich zitiere wiederum wörtlich –: „Das Epidemie­gesetz wird diesbezüglich nicht geändert. Wir haben [...] ein davon unabhängiges Ge­setz vorgelegt. Dieses neue Hilfspaket hat einen Umfang von vier Milliarden Euro.“

Sie tun also so, als würden diese 4 Milliarden Euro neben das Epidemiegesetz treten, dass die Unternehmen und Betriebe also bessergestellt würden, als es nach der gel­tenden Rechtslage der Fall wäre. – Das genaue Gegenteil ist der Fall. Keine Rede da­von, dass Sie den Entschädigungsanspruch nach dem Epidemiegesetz in Wahrheit aushebeln, meine Damen und Herren! Das wäre die zentrale Information gewesen. Ih­re Informationspolitik, was die Entschädigungsfrage betrifft, ist zurzeit das Gegenteil von ehrlicher, transparenter und vollständiger Information. (Beifall bei der FPÖ.)

Was haben eigentlich die Freiheitlichen in dieser Zeit getan? Kann die Opposition da nur kritisieren? – Nein. Wir haben Ihre Regierungsvorlage gestern Nachmittag erhalten, gelesen, analysiert und die Auswirkungen geprüft. Wir haben heute im Nationalrat ei­nen Abänderungsantrag dazu eingebracht, der neben vielen anderen Verbesserungen für Unternehmer natürlich auch die sinngemäße Anwendung des Epidemiegesetzes in der Entschädigungsfrage vorgesehen hätte. All das ist aus unserer Sicht nämlich ein Gebot der Fairness gegenüber den betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern.

Die türkis-grüne Regierungsmehrheit hat unseren Abänderungsantrag natürlich wie er­wartet abgelehnt. Es steht daher heute im Bundesrat das Gesetzespaket in der Form zu Abstimmung, wie Sie das wollen, meine Damen und Herren von der Bundesregie­rung, von der ÖVP und von den Grünen. Sie tragen aber nun auch die Verantwortung für die Folgen, die sich daraus ergeben. Meine Damen und Herren, gehen Sie sorgsam mit Ihrer Verantwortung um und bleiben Sie ehrlich! (Beifall bei der FPÖ.)

16.23

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat An­dreas Lackner. Ich erteile es ihm.