16.20

Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Das Jahr 2020 und unser neues Jahrzehnt werden mit der Coronaviruspandemie und der weltweiten Krise in die Geschichte ein­gehen. In allen Ländern verzeichnen wir eine hohe Arbeitslosigkeit; durch die Krise müssen auch wir in Österreich eine hohe Arbeitslosenzahl registrieren.

Im Februar gab es noch ein Beschäftigungshoch, einen Beschäftigungsrekord von knapp 3,8 Millionen Menschen in Arbeit und Beschäftigung, bis Mitte März hatten wir noch eine sinkende Arbeitslosigkeit – aber ab Mitte März hat uns die internationale Krise mit voller Wucht erwischt, und solch eine Situation war für niemanden vorher­sehbar. Ziel war und ist es, möglichst viele Arbeitsplätze zu retten, sie einerseits zu sichern, aber andererseits auch neue zu schaffen.

Mit der Coronakurzarbeit ist es uns gelungen, dass wir 1,25 Millionen Menschen in Österreich Arbeitsplatz und Einkommen sichern konnten. Damit haben wir sechsmal so viele Arbeitsplätze gesichert, als wir durch die Krise verloren haben.

Ich danke allen – wirklich ein herzliches Dankeschön an alle! –, die arbeiten, beson­ders auch jenen in den versorgungskritischen Bereichen, die uns jetzt durch die Krise getragen haben und durch die Krise tragen. Ich sage vor allem auch Danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Arbeitsmarktservice, betreffend die wir von Be­ginn an gesagt haben, dass ihre Arbeit versorgungskritisch ist, denn es ist so wichtig, dass wir den vielen Menschen, die nun arbeitssuchend sind, auch garantieren können, dass sie versichert sind und ihr Arbeitslosengeld rechtzeitig bekommen – aber darüber hinaus war es auch wichtig, diese Menge an Anträgen bezüglich der Kurzarbeit abzuarbeiten und auch die Abrechnungen durchführen zu können. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich darf Ihnen einen kurzen Überblick über die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt geben: Ende März haben wir – inklusive der Menschen, die sich in Schulung befan­den – insgesamt 562 522 arbeitssuchende Menschen gezählt. In den ersten April­wochen mussten wir einen Anstieg verzeichnen, und den bisherigen Höhepunkt haben wir mit insgesamt 588 205 arbeitssuchenden Menschen und Menschen, die in Schu­lun­gen sind, am 13. April erreicht. Seither sehen wir eine leichte Abflachung der Kurve.

Mit Stand Freitag, 1. Mai, kommen wir auf 571 477 Arbeitssuchende, das sind um rund 210 000 Personen mehr als im Vorjahr, also eine Steigerung von 58,2 Prozent. Glau­ben Sie mir, als Arbeitsministerin ist es kein Vergnügen, solche Zahlen zu erwähnen – erwähnen zu müssen! –, denn hinter jeder einzelnen Zahl steht ein persönliches Schicksal. Uns ist das sehr wohl bewusst, weswegen wir auch mit weiteren Instru­men­ten versuchen, jeden zu unterstützen und niemanden zurückzulassen!

Die größten Zuwächse gibt es in den Branchen Tourismus und Bau; bundesländer­bezogen ist die steigende Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vorjahr in allen Ländern zu verzeichnen. Lassen Sie mich hier kurz vorlesen, wie die Reihung nach Höhe der Zu­wächse lautet: Tirol mit 119,2 Prozent, Salzburg mit 101,8 Prozent, danach folgen die weiteren Bundesländer: Steiermark mit 100,6 Prozent Zuwachs, Oberösterreich mit 91 Prozent, Burgenland mit 84,3 Prozent, Kärnten mit 78,7, Vorarlberg mit 78,6, Nie­derösterreich mit 69,8 und Wien mit 56,2 Prozent.

Selbstverständlich sind uns Klarheit und Transparenz wichtig. Deshalb werden wir jetzt, da es schon ein klareres Bild und weniger willkürliche oder sprunghafte Schwan­kungen gibt, die Arbeitsmarktzahlen gemeinsam mit den Zahlen zur Kurzarbeit wöchent­lich kommunizieren und veröffentlichen.

Was tun wir nun, um diese Entwicklung abzuschwächen, um ihr entgegenzutreten? – Wie gesagt, es war wichtig und richtig, das Modell der Coronakurzarbeit rasch zur Verfügung zu stellen. Wir als Bundesregierung haben da rasch agiert und gemeinsam mit den Sozialpartnern das Modell auf die Beine gestellt. Damit konnten wir über 1,2 Millionen Menschen durch eine Arbeitsplatzgarantie und den Kündigungsschutz für ein Monat nach der Kurzarbeit den Arbeitsplatz und auch das Einkommen absichern. Niemand bekommt weniger als 80 Prozent seines oder ihres Gehalts. – Zusätzlich wird das AMS ab 15. Mai wieder mit den Schulungen beginnen.

Zum aktuellen Stand bei der Coronakurzarbeit: Es sind 104 007 Anträge auf Corona­kurzarbeit beim AMS eingegangen, davon sind 100 281 Anträge mit ausreichenden Informationen vorhanden. Bei den anderen muss einzeln nachgefasst werden, denn es fehlen entweder auf Unternehmensseite oder auf der Sozialpartnervereinbarungsseite Informationen. Diese 100 281 Coronakurzarbeitsanträge sichern eben 1,25 Millionen Arbeitsplätze und Einkommen. (Bundesrat Steiner: Schauen wir ...!) Insgesamt sehen wir auch, dass die Kurve der eingegangenen Anträge bezüglich der Coronakurzarbeit leicht abflacht, also auch da ist die ehemals enorme Nachfrage nicht mehr so stark gegeben wie zu Beginn oder in der Mitte der Krise.

Welche Unterstützung bieten wir nun für arbeitssuchende Menschen in Kombination mit Familien? – Wir haben zusätzlich zwei Instrumente auf die Beine gestellt. So wurde vergangene Woche im Nationalrat beschlossen, dass mit 80 Millionen Euro zusätzlich die Verluste jener Arbeitslosen auszugleichen sind, die sonst in die Notstandshilfe fallen würden. Das soll gewährleisten, dass weiterhin das Arbeitslosengeld sicherge­stellt wird.

Unterstützung für Familien gibt es mit zwei Fonds, nämlich einerseits mit dem Fami­lienhärtefonds – dotiert mit 30 Millionen Euro –, womit Menschen und Familien, die Fa­milienbeihilfe beziehen und während der Krise einen Einkommensverlust erlitten ha­ben, nämlich durch Arbeitslosigkeit, aber auch durch Coronakurzarbeit, oder wenn sie einen Antrag auf Mittel aus dem Härtefallfonds bei der Wirtschaftskammer gestellt haben, dieser Einkommensverlust ausgeglichen wird, und andererseits gibt es den Familienkrisenfonds, der gleichfalls letzte Woche im Nationalrat beschlossen wurde, durch den es weitere 30 Millionen Euro für Familien, die schon vorab in der Arbeits­losigkeit waren, als Unterstützung gibt.

Zum Abschluss möchte ich noch sagen, dass aus derzeitiger Sicht der vorläufige Höhepunkt der Arbeitslosenzahlen erreicht ist. Ziel war und ist es, um Arbeitsplätze zu kämpfen – und wir kämpfen um jeden einzelnen Arbeitsplatz. Wir sehen, es war wichtig, mit der Coronakurzarbeit schnell und rasch zu helfen und zu unterstützen, und auch heute haben wir als Bundesregierung uns gemeinsam mit den Sozialpartnern hingesetzt, um zu schauen, welche Instrumente wir jetzt schnell und rasch zur Verfügung stellen können, um die Menschen wieder rasch in Arbeit zu bringen, die Beschäftigung bei der Kurzarbeit zu erhöhen, so viel wie möglich unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen zu arbeiten. In den nächsten Tagen und Wochen werden aber auch weitere Maßnahmen und Schritte gemeinsam mit den Bundesländern und den Expertinnen und Experten der Wirtschaftsforschungsinstitute intensiv erarbeitet und gestaltet, mit denen wir die Menschen schnell und rasch wieder zurück auf den Arbeits­markt, an den Arbeitsplatz bringen können. Wir lassen niemanden zurück und ent­wickeln gemeinsam Modelle, dass wir so viele Menschen wie möglich wieder auf den Arbeitsmarkt bekommen können.

Ich darf nun zur Beantwortung der Fragen, die Sie übermittelt haben, kommen.

Zur Frage 1:

Am 3.5. – das sind die tagesaktuellen Arbeitslosenzahlen; die von heute bekommen wir erst morgen, das ist also der letzte verfügbare Wert – waren 245 184 Frauen und 276 220 Männer beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos registriert.

Zur Frage 2:

Aktuell sind die Branchen Tourismus, Handel und die Baubranche am stärksten be­troffen, aber auch die Arbeitskräfteüberlassung.

Ich darf kurz die Zahlen aus den verschiedenen Branchen und die Verteilung in Pro­zent mit Stand 3.5.2020 vortragen:

In der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei sind es 2 504 Menschen, das entspricht 0,5 Prozent; Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden: 435 Men­schen, das sind 0,1 Prozent; Herstellung von Waren: 37 221 Menschen, das sind 7,1 Prozent; Energieversorgung: 420 Menschen, das sind 0,1 Prozent; Wasserversor­gung, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen: 1 404 Menschen, das sind 0,3 Prozent. In der Baubranche sind es 35 942 Arbeitsuchende, das sind 6,9 Prozent. Im Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraft­fahrzeugen sind es 69 395 Menschen, das sind 13,3 Prozent. Im Bereich Verkehr und Lagerei sind es 29 979 Menschen, das sind 5,7 Prozent. Beherbergung und Gastro­nomie: 111 264 Arbeitsuchende, das sind 21,3 Prozent; Informations- und Kommuni­kationsbranche: 7 145 Menschen, das sind 1,4 Prozent. Im Bereich Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sind es 4 480 Menschen, das sind 0,9 Pro­zent. Grundstücks- und Wohnungswesen: 5 098 Menschen, das ist 1 Prozent; Erbrin­gung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen: 15 436 Men­schen, das sind 3 Prozent; Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen: 85 582 Menschen, das sind 16,4 Prozent; öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung: 13 072 Arbeitsuchende, das sind 2,5 Prozent; Erziehung und Unterricht: 11 892 Menschen, das sind 2,3 Prozent; Gesundheits- und Sozialwesen: 31 964 Menschen, das sind 6,1 Prozent; Kunst, Unterhaltung und Erholung: 8 347 Men­schen, das sind 1,6 Prozent; Erbringung von sonstigen Dienstleistungen: 15 146 Men­schen, das sind 2,9 Prozent; private Haushalte mit Hauspersonal, Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigen­bedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt: 544 Menschen, das sind 0,1 Prozent; exterri­toriale Organisationen und Körperschaften: 74 Menschen, das sind 0,01 Prozent; und Sonstige: 34 060 Menschen, das sind 6,5 Prozent.

Zur Frage 3:

Als Basis wird der Statistikstichtag 29.2.2020 herangezogen; dann ergeben sich die Steigerungen der Arbeitslosigkeit zu den weiteren Stichtagen 31.3. sowie 30.4. nach Bundesländern wie folgt:

Im Burgenland waren es Ende Februar 10 614, Ende März 13 814 und Ende April 13 569 Arbeitsuchende; das ergibt im März eine Steigerung von 30,1 Prozent gegen­über Februar und im April eine Steigerung von 27,8 Prozent gegenüber Februar.

In Kärnten waren es Ende Februar 24 681, Ende März waren es 37 266 und Ende April waren es 36 067 Arbeitsuchende; das entspricht im März einer Steigerung von 51 Prozent gegenüber Februar und im April einer Steigerung von 46,1 Prozent gegenüber Februar.

In Niederösterreich waren es mit Stand Februar 59 141, mit Stand März 78 440, mit Stand April 80 199 Arbeitsuchende; das ist im März eine Steigerung von 32,6 Prozent und im April von 35,6 Prozent.

In Oberösterreich waren es Ende Februar 40 638, Ende März 57 808, Ende April 58 115 Arbeitsuchende; das entspricht im März einer Steigerung von 42,3 Prozent und Ende April einer Steigerung von 43 Prozent gegenüber Februar.

In Salzburg waren es mit Ende Februar 13 132, mit Ende März 29 107, mit Ende April 29 833 Menschen; das ist mit Ende März eine Steigerung von 126,6 Prozent gegenüber Februar und mit Ende April eine Steigerung von 127,2 Prozent gegenüber Februar.

In der Steiermark waren es Ende Februar 40 942, Ende März 63 998, Ende April 62 889 Arbeitsuchende; das entspricht also Ende März einer Steigerung von 56,3 Pro­zent gegenüber Februar und Ende April einer Steigerung von 53,6 Prozent gegenüber Februar.

In Tirol waren es Ende Februar 15 307, Ende März 43 077 und Ende April 44 928 Menschen; gegenüber Februar war es Ende März eine Steigerung von 181,4 Prozent und Ende April von 193,5 Prozent.

In Vorarlberg waren es Ende Februar 9 706, Ende März 15 788 und Ende April 17 928 Arbeitsuchende; das ist eine Steigerung von 62,7 Prozent im März und von 84,7 Prozent im April.

In Wien waren es Ende Februar 119 826, Ende März 165 047 und Ende April 178 725 Menschen; das ist ein Zuwachs gegenüber Februar von 37,7 Prozent im März und ein Zuwachs von 49,2 Prozent im April.

Zur Frage 4:

Mit Stand 3.5. beträgt die Planzahl an Personen in Kurzarbeit 1 254 411 Arbeit­neh­merinnen und Arbeitnehmer. Werden die bereits genehmigten Kurzarbeitsprojekte herangezogen, beträgt die Zahl der von Kurzarbeit betroffenen Menschen 1 154 114.

Zur Frage 5:

Das Geschlecht und das Alter von Personen in Kurzarbeit ist erst über die monatliche Abrechnung der Ausfallstunden erfassbar. Voraussichtlich können wir Ende Mai erste statistische Aussagen dazu treffen.

Zur Frage 6:

Am 3.5. betrug die Zahl der Arbeit suchenden Personen ab 45 Jahren 207 181.

Zur Frage 7:

Am 3.5. betrug die Zahl der Arbeit suchenden Personen im Alter von bis zu 25 Jahren 60 969.

Zur Frage 8:

Generell sind durch die Covid-Krise alle Ausbildungskategorien verstärkt von Arbeits­losigkeit betroffen. Nur bei Personen mit akademischer Ausbildung ist eine deutliche Tendenz für eine unterdurchschnittliche Zunahme der Arbeitslosigkeit festzustellen.

Zur Frage 9:

Dieser Wert ist nicht bekannt, da die Auflösung von Lehrverhältnissen über die Sozial­versicherungsträger erfolgt und auch in eine Wirtschaftskammerdatenbank aufgenom­men wird. Dazu gibt es noch keine vollständigen Daten für den Monat April und auch keine tagesaktuellen Zahlen.

Zur Frage 10:

Der Bestandsvergleich am Statistikstichtag 29.2. betrug 13 563. Die Zahl an Arbeit suchenden Menschen mit Behinderungen im Sinne einer Begünstigung nach Behinder­teneinstellungsgesetz, nach Landesbehindertengesetzen oder Opferfürsorgegesetz und Arbeit suchenden Menschen, die im Besitz eines Behindertenpasses sind, betrug am 3.5. 15 720.

Zur Frage 11:

In den Monaten März und April 2020 wurden insgesamt 99 635 Zugänge in Arbeits­losigkeit registriert, die mit einer Wiedereinstellungszusage für eine Arbeitsaufnahme verbunden waren. (Über die Tonanlage ist ein pfeifendes Geräusch zu hören.) Wie viele Fälle davon auf einer Kündigung beruhten, ist nicht bekannt.

Zur Frage 12:

Zu Punkt a): Mit Stand Ende April waren es 5 643 Planstellen, bereits inklusive der im Verwaltungsrat beschlossenen Überschreitung um 150 Planstellen für 2020; das ent­spricht derzeit einer Personenanzahl von 6 248. (Über die Tonanlage ist erneut ein pfeifendes Geräusch zu hören.) – Vielleicht spreche ich schon zu lange, aber ich möchte die Fragen gerne noch beantworten.

Zu b) und c): Eine zentrale Auswertung ist nicht möglich, da solche Verträge im Einzelfall von den Landesgeschäftsstellen abgeschlossen werden beziehungsweise auch von dort sozusagen ausgeführt werden. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

Zur Frage 13:

Zur Bewältigung der Kurzarbeitsanträge wurden dem AMS umgehend alle notwen­di­gen Ressourcen zur Verfügung gestellt. Über 500 externe Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter unterstützen in der Abwicklung der Kurzarbeitsanträge und weitere 250 externe Kräfte der Buchhaltungsagentur sowie der Österreichischen Gesundheitskasse unter­stützen zurzeit in der Abwicklung der Abrechnungen.

Durch den Beschluss des Verwaltungsrates vom 21.4. wurde dem AMS erlaubt, den ursprünglich geplanten Stellenabbau zu stoppen sowie den Stellenplan im Jahr 2020 um bis zu 150 Planstellen zu überziehen.

Der AMS-Vorstand wird dazu frühestens im Juni ein entsprechendes Personalkonzept für die kommenden Monate und Jahre vorlegen.

Zur Frage 14:

Die Grundausbildung der AMS-Mitarbeiter dauert im Regelfall ein Jahr.

Zur Frage 15:

Im gesamten März wurden von den AMS-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern 19 200 be­zahlte Überstunden – im März 2019 im Verhältnis circa 3 000 Stunden – geleistet; nicht enthalten sind die Gleitzeitstunden. Die Überstunden für April können noch nicht ausgewertet werden, da diese erst im Laufe der Woche in das Berechnungstool eingespielt werden.

Zur Frage 16:

Eine Belohnung für außergewöhnliche Leistungen von AMS-Mitarbeiterinnen und -Mit­arbei­tern ist denkbar. Fragen der Belohnung beziehungsweise der Prämien für AMS-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter unterliegen der Kollektivvertragshoheit des AMS.

Zur Frage 17:

Das Amas hat zum Ziel, die Betreuung und Vermittlung der Kundinnen und Kunden zu verbessern, als Basis die Arbeitsmarktchancen systematisch und qualitätsgesichert in die Beratung einfließen zu lassen und das Budget besser einzusetzen. Das Vorhaben soll daher weitergeführt werden. Aufgrund der internationalen Coronakrise kann das AMS nicht die für die ordnungsgemäße Umsetzung erforderlichen Mitarbeiterschu­lun­gen durchführen, weshalb eine Verschiebung dazu notwendig war.

Zu den Fragen 18, 20 bis 22 sowie 27 und 28 möchte ich gern eine gesammelte Antwort geben:

Gemeinsam mit dem AMS erarbeitet mein Ressort unter Einbindung namhafter For­schungsinstitute eine Strategie, die auf Grundlage fundierter Prognosen die Basis für die Planung der zukünftigen Arbeitsmarktpolitik bildet. Im Komitee vertreten sind lau­fend das AMS, unser Haus, das IHS, die Synthesis Forschung GmbH und das Wifo. Weitere Vertreterinnen und Vertreter von Forschungsinstituten werden themenbezogen eingeladen.

Dieses Team berät auch mein Ressort laufend bei der Einschätzung von Folgen der Covid-Krise. Die konkrete Programmplanung für eine bedarfsgerechte und dem Krisen­verlauf entsprechende Schwerpunktsetzung wird natürlich gemeinsam mit den Sozial­partnern im Verwaltungsrat erfolgen. Das angekündigte Paket der Bundesregierung soll drei Schwerpunkte haben: erstens eine rasche Steuerentlastung für die arbeiten­den Menschen, eine Entlastung der Wirtschaft als Punkt zwei und Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie auch Schaffung von neuen Arbeitsplätzen durch Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung und Regionalisierung als Punkt drei.

Der genaue Umfang der genannten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den kom­menden Monaten kann derzeit noch nicht beziffert werden. Die Bedarfsplanungen sind aufgrund der derzeitigen Situation noch mit großer Unsicherheit behaftet, eine nach Regionen differenzierte Erhebung der für das Ausbildungsjahr 2021 zu erwartenden Bedarfssituation bei überbetrieblichen Lehrausbildungen findet derzeit statt.

Zur Frage 19:

Es laufen die Vorbereitungen, um unter Einhaltung der gesundheitsbehördlichen Be­stimmungen österreichweit den regulären Schulungs- und Ausbildungsbetrieb ab dem 15. Mai wieder aufnehmen zu können. Die Abschlusslehrgänge der überbetrieblichen Lehrausbildung haben bereits mit heute wieder begonnen.

Zur Frage 23:

Der Verwaltungsrat hat im Dezember 2019 den Beschluss über die arbeitsmarkt­politi­schen Ziele 2020 gefasst. Der Zielwert bei Fördermitteln für Frauen beträgt ohne Be­rücksichtigung der Kurzarbeitsbeihilfen 49,8 Prozent.

Zur Frage 24:

Personen über 50 Jahre werden weiterhin ein wesentlicher Fokus der österreichischen Arbeitsmarktpolitik bleiben. So stehen allein im Rahmen der Beschäftigungsinitiative 50 plus derzeit jährlich 165 Millionen Euro vor allem für diese Zielgruppe zur Verfü­gung; heuer stehen zusätzlich 50 Millionen Euro zur Verfügung. Mit einer Wiederauf­nahme der Aktion 20 000 ist derzeit nicht zu rechnen.

Zur Frage 25:

Die Stärkung der beruflichen Teilhabe und die Weiterentwicklung der bestehenden Angebote für Menschen mit Behinderungen wird auch in Zukunft ein Schwerpunkt der österreichischen Arbeitsmarktpolitik bleiben. Diese haben Zugang zu allen Maßnah­men des AMS. Die Zielgruppe wird unter anderem insbesondere auch vom geplanten Ausbau stärker individuell abgestimmter Beratungs- und Betreuungsangebote Nutzen nehmen können.

2020 sollten im Rahmen einer Beschäftigungsoffensive rund 8 000 Menschen mit Behinderung nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Zur Frage 26:

Gemäß Regierungsprogramm sollen eine bedarfsgerechte Fachkräftequalifizierung so­wie die duale Berufsausbildung forciert werden. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Maßnahmenbereiche:

arbeitsplatznahe Qualifizierung: In enger Kooperation mit Betrieben werden hierbei geeignete Arbeit suchende Personen auf einen konkreten Personalbedarf hin qualifi­ziert;

den AMS-Schwerpunkt der Lehrlingsausbildung: Zahlreiche AMS-Programme zielen auf die Absolvierung einer Lehrausbildung ab.

Im Laufe des Jahres 2020 haben bisher schon rund 4 800 Personen von einer auf diese Weise geförderten Fachkräfteausbildung profitiert.

Zur Frage 29:

Wir beobachten die Lage seit Beginn der Krise sehr genau und haben bereits Anfang März die ersten Empfehlungen ausgegeben, nämlich vor allem in unserem Bereich Schwangere vom engen Kundenkontakt abzuziehen. Wir sind dazu in engem Kontakt mit dem Sozial- und Gesundheitsminister, und aus fachlicher und medizinischer Sicht der Expertengruppe im Gesundheitsministerium (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann) fallen Schwangere nicht in die Risikogruppe.

Ich danke Ihnen fürs Zuhören und für Ihre Geduld. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.)

16.46

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist. (Zwischenruf des Bundesrates Rösch.)

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Rudolf Kaske. Ich erteile es ihm.