23.33

Bundesrätin Mag. Dr. Doris Berger-Grabner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Frau Staats­sekre­tärin! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuhörer, sofern Sie zu Hause noch tatsächlich zuhören! Mein Vorredner hat ja schon einige Punkte angesprochen, wobei einige jetzt nicht unbedingt zu den Tagesordnungspunkten 14 und 15 gepasst haben. Dennoch ist schon etliches gesagt worden, deshalb werde ich mich jetzt in meinem Redebeitrag kurz halten, weil unsere Position zu diesen Tagesordnungspunkten bekannt ist.

Wir haben gehört, dass jetzt zum Beispiel mit dem ersten und dem zweiten Covid-19-Paket einige Maßnahmen gesetzt wurden, durch die wir den Gerichtsbetrieb sehr stark eingeschränkt haben. Wir haben im Nationalrat von Ihnen, Frau Ministerin, gehört, dass im letzten Monat 41 000 Gerichtsverhandlungen abberaumt wurden, 30 000 davon allein wegen der Covid-Krise. Es ist klar, dass es dadurch zu einem Rückstau gekommen ist. Jetzt wird diese grundsätzliche Beschränkung auf dringlichste Fälle, wenn also zum Beispiel Leben, Sicherheit oder Freiheit in Gefahr sind, aufgehoben. Bei­behalten wird selbstverständlich der Aufruf der Rechtssache vor dem Verhand­lungs­saal, um den Grundsatz der Öffentlichkeit von Verfahren zu wahren. Auch Zuhörer sind bei Verhandlungen vor Ort zugelassen, aber natürlich nur so viele, wie die Schutzmaßnahmen es zulassen. Das heißt, wenn große Säle vorhanden sind, dann kann dort natürlich verhandelt werden, und wenn diese nicht vorhanden sind und die Parteien zustimmen – das haben wir ja bereits gehört – und auch das technische Equipment vorhanden ist, dann per Video.

Ich habe mich in Niederösterreich mit einigen Richtern und Richterinnen darüber unter­halten, was sie dazu sagen, und alle haben es als gut befunden, diese Möglichkeit zu haben. Wir haben in Niederösterreich das Glück, etliche Säle zu haben, die aus­reichend groß sind, aber dennoch – nochmals zur Wiederholung – ist es gut, diese Möglichkeit zu haben. Im Einzelfall ist es natürlich immer notwendig, die Verhältnis­mäßigkeit zu prüfen.

Meine Damen und Herren! Im Vordergrund steht immer der Schutz der Gesundheit des Angeklagten und natürlich auch aller Anwesenden im Gerichtssaal. Es geht ja auch um die gesamte Haftanstalt, aus der der Angeklagte vielleicht kommt und in die er das Virus dann auch hineintragen könnte. Man kann sich vorstellen, was dann passiert.

Im Nationalrat ist auch sehr viel über Menschenrechte und über faire Verfahren ge­sprochen worden. Ich glaube, in einer Grundrechtsabwägung ist immer die Frage zu stellen, ob es denn zum Beispiel unverhältnismäßig ist, wenn eine Untersuchungshaft besonders lange dauert. Auch das schränkt im Endeffekt die Grund- und Freiheits­rechte ein. Deshalb bin ich der Ansicht, dass jeder ein Recht auf ein rasches und faires Verfahren hat.

Ich möchte jetzt noch kurz auf Tagesordnungspunkt 15 zu sprechen kommen, das Heizkostenabrechnungsgesetz, über das wir ja schon gehört haben, dass eben Selbstablesung erfolgen kann. (Zwischenruf des Bundesrates Novak.) Sofern die Erfassung der Verbrauchsanteile nicht möglich ist, soll befristet auch ein höherer Anteil als 25 Prozent der beheizbaren Nutzfläche hochgerechnet werden können. Wir haben im Ausschuss am Vormittag diskutiert und es sind auch einige Einwände gebracht worden. Es ist aber so, dass die Hochrechnung ja auch bisher schon möglich war, und das entspricht auch den Önorm-Standards. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Novak.) Das ist leicht verständlich, es ist praktikabel und somit aus technischer Sicht auch sehr zuverlässig.

Natürlich verstehen wir die Ängste und Sorgen der Bevölkerung, wenn jetzt in dieser Phase fremde Personen in die Wohnungen im ganzen Haus hineingehen und den Virus hineintragen. In Wien sind ja zum Beispiel 200 000 Wohnungen betroffen, was wir auch schon gehört haben. Da immer wieder der Wunsch nach Befristung gekom­men ist, kommen wir diesem auch sehr gerne nach, und somit ist diese Regelung be­fristet.

Meine Damen und Herren, ich komme schon zum Schluss. Alle Maßnahmen, die wir setzen können, die zielorientiert sind und uns den Alltag erleichtern, sind meiner Ansicht nach richtig und sinnvoll. Natürlich kann man überall ein Haar in der Suppe suchen und parteipolitisch motivierte Diskussionen ausdehnen, aber wir alle haben ein Recht darauf, unser wichtigstes Gut, unsere Gesundheit, zu schützen. Tun wir es daher gemeinsam, halten wir zusammen und bleiben Sie gesund! (Beifall bei der ÖVP.)

23.39

Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Dr.in Alma Zadić. Ich erteile ihr dieses.