19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2020 betreffend Luftverkehrsabkom­men zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Euro­päischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei (15 d.B. und 57 d.B. sowie 10318/BR d.B.)

20. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2020 betreffend Zusatzabkommen zwi­schen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als erster Partei, Island, als zweiter Partei, und dem Königreich Norwegen, als dritter Partei, be­treffend die Anwendung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mit­gliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei (16 d.B. und 58 d.B. sowie 10319/BR d.B.)

Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 19 und 20, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Bundesrat Andreas Lackner. – Ich bitte um den Bericht.