Einlauf
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt fünf Anfragen eingebracht wurden.
Eingelangt sind der Gesetzesantrag 274/A-BR/2020 der BundesrätInnen Korinna Schumann, Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird, der gemäß Art. 41 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit § 21 der Geschäftsordnung des Bundesrates dem Nationalrat zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterbreitet wird, und
der Gesetzesantrag 275/A-BR/2020 der BundesrätInnen Korinna Schumann, Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, der gemäß Art. 41 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit § 21 der Geschäftsordnung des Bundesrates dem Nationalrat zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterbreitet wird.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Weg erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 4. Juni 2020, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 2. Juni, 14 Uhr, vorgesehen.
Bevor ich die Sitzung schließe, danke ich noch den Mitarbeitern der Bundesratsdirektion für die Unterstützung und Aufbereitung. (Allgemeiner Beifall.) – Vielen Dank!
Ich wünsche allen eine gute Nacht.
Diese Sitzung ist geschlossen.