20.09
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwälte! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Auch ich möchte mich für diesen Sonderbericht bei der Volksanwaltschaft bedanken
Es wurde noch nicht gesagt – es wurde jetzt schon fast alles gesagt –, dass es 600 Einrichtungen gewesen sind, die besucht worden sind. Unzähligen Beschwerden wurde nachgegangen. Das Fazit ist eigentlich – und das wurde heute auch schon von allen meinen VorrednerInnen gesagt und von der Volksanwaltschaft festgestellt –: Wir brauchen einen Systemwechsel.
Alles andere, den Aufriss zu den Problemen, möchte ich jetzt gar nicht mehr wiederholen, weil es schon gesagt wurde.
Die wesentlichen Probleme, die die Volksanwaltschaft festgestellt hat, sind, dass es keinen inklusiven Arbeitsmarkt gibt und dass dadurch in der Folge massive Probleme entstehen. Laut der UN-Behindertenrechtskonvention sollte aber ein Recht auf Arbeit bestehen. Ein solcher inklusiver Arbeitsmarkt ist eben nicht verwirklicht.
Jetzt möchte ich noch ein paar Worte zum Antrag des Kollegen verlieren, weil nämlich im Nationalrat schon ein Fünfparteienantrag zu genau dieser Problematik, die heute angerissen worden ist, verabschiedet worden ist und sich alle fünf Fraktionen des Hohen Hauses bereits für verbesserte Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung ausgesprochen haben.
Dabei wurde beschlossen, konkret drei Punkte an den Minister für Soziales heranzutragen. Es heißt darin, künftig soll eine „Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von Menschen mit Behinderung erst nach längerer Erprobungsphase“ erfolgen, und dabei werden auch die „vielfältigen Unterstützungsangebote von AMS und Sozialministeriumservice“ berücksichtigt und berufskundige Expertisen miteinbezogen.
Für die „in Tagesstrukturen (Beschäftigungstherapien) tätigen Menschen mit Behinderungen“ werden gemeinsam mit den Interessengruppen und den Ländern „Umsetzungsschritte zur Einbeziehung“ dieser Gruppe „in die gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung“ erarbeitet.
Auch haben sich bereits alle Parteien dafür ausgesprochen, bundeseinheitliche Rahmenbedingungen zur Persönlichen Assistenz zu erarbeiten und die „Schaffung eines Inklusionsfonds“ zu prüfen.
Die Punkte 1 und 2, die ich genannt habe, entsprechen zu einem Großteil genau den Empfehlungen der Volksanwaltschaft in ihrem Sonderbericht. Punkt 3 ist ein weiterer großer Schritt, damit Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben können, und das sollte ja das Ziel sein. Damit wird dem Wunsch der Betroffenen entsprochen und die menschenrechtliche Lage hoffentlich stark verbessert.
Wir sind ja hier im Bundesrat, und deshalb möchte ich auch die Länder in die Pflicht nehmen – auch das wurde schon angesprochen –: Wir sollten konkret an einer 15a-Vereinbarung arbeiten, die diese Probleme aufgreift, denn nur durch die entsprechende Zusammenarbeit von Bund und Ländern sowie allen Parteien können wir die dringend notwendigen Verbesserungen erreichen.
Jetzt, wie gesagt, noch das Wort zum Antrag der Kollegen von der FPÖ: Wir können dem Antrag heute eigentlich überhaupt nicht zustimmen, weil der Antrag erstens sowieso schon im Nationalrat verabschiedet worden ist und bearbeitet wird, und er zweitens schlichtweg auch falsch formuliert ist, denn Beschäftigte in den Einrichtungen sind bereits pensions- und sozialversichert. Es geht um die Menschen, die noch nicht beschäftigt sind, die gerecht entlohnt werden sollen. (Bundesrat Steiner: Das stimmt nicht!) Deshalb denke ich, wir können diesen Antrag hintanstellen, weil es ihn nämlich bereits gibt. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
20.13
Vizepräsident Michael Wanner: Danke.
Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Wolfgang Beer. Ich erteile es ihm. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner. – Bundesrat Beer – auf dem Weg zum Rednerpult –: Das ist eure Profession, so etwas zu tun!)