13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (4 d.B. und 77 d.B. sowie 10330/BR d.B.)

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung über den Amtssitz des Fonds (5 d.B. und 78 d.B. sowie 10331/BR d.B.)

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 15. November 1965 (6 d.B. und 79 d.B. sowie 10332/BR d.B.)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Kommunikation (ECO) Den Haag, den 23. Juni 1993, geändert in Kopenhagen am 9. April 2002 und in Kopenhagen am 23. November 2011 (7 d.B. und 80 d.B. sowie 10333/BR d.B.)

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend Protokoll zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Per­sonen (22 d.B. und 81 d.B. sowie 10334/BR d.B.)

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus (23 d.B. und 82 d.B. sowie 10335/BR d.B.)

19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung (38 d.B. und 83 d.B. sowie 10336/BR d.B.)

Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 13 bis 19, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu den Punkten 13 bis 15 ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger und Berichterstatter zu den Punkten 16 bis 19 ist Herr Bundesrat Dr. Peter Raggl. – Ich bitte Frau Johanna Miesenberger um ihre Berichte.