22.04
Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich möchte in meinem Redebeitrag nur eine Fehlinterpretation des Herrn Kollegen Kovacs richtigstellen. Das haben in der Diskussion, als dieses Gesetz seinerzeit geschaffen wurde, wirklich hauptsächlich die Abgeordneten der SPÖ immer wieder behauptet, dass nämlich Finanzbeamte, also die Prüforgane des Finanzamtes, gegenüber den Prüforganen der Gebietskrankenkassen unterschiedliche Zugänge hätten. – Das stimmt nicht! Sie wissen ganz genau, dass beide Behörden unter den gleichen Voraussetzungen prüfen, sprich: auch Prüforgane des Finanzamtes prüfen natürlich nach dem Anspruchsprinzip, kontrollieren die richtigen Einstufungen und ob der Kollektivvertrag passt. Das wissen Sie ganz genau, denn sonst wären ja sämtliche Prüfungen, die vor Abänderung dieses Gesetzes stattgefunden haben, auch nicht in Ordnung gewesen. Es haben beide Organe eine Lohn- und Sozialdumpingprüfungsbehörde.
Ich verwehre mich also wie gesagt dagegen, dass man behauptet, dass nur die Prüfer der Gebietskrankenkassen, jetzt: der Österreichischen Gesundheitskasse, die einzig wahren und richtigen sind, die alles wissen, und jene Prüfer, die seitens der Finanzämter das komplett Gleiche prüfen, es nicht sind. Das empfinde ich als unfair, und es ist auch nicht richtig. (Beifall bei der FPÖ.)
22.06
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sonja Zwazl. – Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.