22.10

Bundesrat Stefan Zaggl (SPÖ, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben einiges über die Tragweite und die Wichtigkeit dieser Gesetzesänderung be­ziehungsweise der Rückkehr zum vorhergehenden System gehört. Die Kontrolle dieses Bereiches ist hochzuhalten, da darauf geachtet werden muss, dass die Anmeldungen wie auch die Abrechnungen korrekt erfolgen – keine Arbeitnehmerin/kein Arbeitnehmer, keine Versicherte/kein Versicherter soll durch eventuelle Unkorrektheiten einiger Unter­nehmen zu Schaden kommen. Die Prüfer der Österreichischen Gesundheitskasse wer­den dies nun wieder mit gewohnter Sicherheit übernehmen, worauf wir von der SPÖ im­mer gepocht haben.

Interessant ist auch § 735 Abs. 2 ASVG: Für die Beurteilung der individuellen Risikosi­tuation beziehungsweise ein Covid-19-Risikoattest soll der behandelnde Arzt/die behan­delnde Ärztin ein pauschales Honorar von 50 Euro direkt von der Versicherungsanstalt erhalten, egal, bei wie vielen Ärzten der Patient war. Sollte die Honorarnote jenen Betrag überschreiten, wird dies aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds ausgeglichen. Die direkte Verrechnung ist jedoch nur möglich, wenn der dafür bestimmte Dokumenta­tionsbogen ausgefüllt wird.

Diese Gesetzesänderung ist uns sehr wichtig, daher werden wir zustimmen.

Zum Abschluss möchte ich Sie, Herr Minister, noch auffordern, dass Sie sich aufgrund der sehr hohen Arbeitslosigkeit dafür einsetzen, dass das Arbeitslosengeld von 55 Pro­zent auf 70 Prozent erhöht wird. Das betrifft auch Ihr Ressort, denn Armut macht krank. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.12

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Rudolf Anschober zu Wort gemeldet. – Herr Bundesminister, ich bitte um Ihre Stellungnahme.