Die Sicherstellung menschenwürdiger Pflege – das wurde heute schon von Kollegin Neurauter angesprochen – war einer der Schwerpunkte, die sich die Volksanwaltschaft für ihre Arbeit 2018 und natürlich auch 2019 gesetzt hat. Bei ihren Kontrollen in psychiatrischen Krankenanstalten wurde Etliches bemerkt, etwa dass die Räumlichkeiten zu eng waren, dass die Bettenkapazität zu gering, also die Anzahl der Patienten zu groß war, und oft wurden keine Rückzugsmöglichkeiten vorgefunden. Man hat also ganz wichtige Dinge gesehen, und nicht nur gesehen, denn man schaut ja nicht nur hin und wieder weg, sondern versucht klarerweise, sofort etwas zu verändern, zu verbessern.
Das mit 1.7.2018 – auch schon erwähnt – in Kraft getretene 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, im Zuge dessen die Sachwalterschaft durch eine Erwachsenenvertretung ersetzt wurde, erfüllt die Erwartungen. Hauptziel des neuen Vertretungsmodells für in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkte Personen war, den Betroffenen eine verbesserte Rechtsposition zu geben. Die Beschwerden zum Sachwalterrecht reduzierten sich bei der Volksanwaltschaft um rund ein Drittel.
Im Bereich Justiz litt der Straf- und Maßnahmenvollzug unter Personalnot. 936 Beschwerden lagen vor, wobei ein Vielfaches aufgrund Zuständigkeit wieder an die unabhängigen Gerichte weitergeleitet wurde.
2019 gab es, wie bereits angeführt, ungefähr gleich viele Beschwerden wie im Vorjahr, also rund 16 000 Beschwerden. Anlass zur Beschwerde gaben im Jahr 2019 besonders die Mängel in der Pflegegeldeinstufung sowie Probleme bei der Pensionszuerkennung und dem Arbeitslosengeld. Unverändert hoch ist das Beschwerdeaufkommen bei Menschen mit Behinderung.
Auch auf die Altersdiskriminierung wurde großes Augenmerk gelegt, da es diese nicht nur 2018, 2019 gab, sondern auch heute nach wie vor gibt. Da muss sich einiges entsprechend verbessern, denn es kann nicht sein, dass Personen, nur weil sie altersmäßig in einem Bereich sind, wo sie vielleicht eben nicht mehr im Arbeitsprozess stehen, in verschiedenen Bereichen zurückgestellt werden, keine Versicherung oder überhaupt keinen Überziehungsrahmen bei Banken et cetera bekommen. Das kann es nicht sein, und die Volksanwaltschaft nimmt sich dieser Sache ganz vehement und stark an.
Seit 2017 ist die Volksanwaltschaft auch in der Polizeigrundausbildung mit einem eigenen Ausbildungsmodul vertreten. Ziel ist es, den werdenden Polizistinnen und Polizisten die Aufgaben und die Arbeit der Volksanwaltschaft näherzubringen, um vor allem Verständnis für diese Arbeit zu erzielen und entsprechend zu sensibilisieren. Kommissionen unterrichteten 2019 insgesamt 74 Klassen in elf Bildungszentren, von Wien, also der größten Stadt Österreichs, über Graz, Sankt Pölten, Linz, Feldkirchen, Traiskirchen, Absam, Eisenstadt und Salzburg.
Auch Justizwachebeamtinnen und -beamte wurden seit 2017 im Zuge ihrer Ausbildung über die präventive Arbeit der Volksanwaltschaft unterrichtet. Gestatten Sie mir hier vielleicht eine Anregung: Es sollte vielleicht angedacht werden, dieses Modul auch in die Ausbildung der Offiziere und Unteroffiziere des österreichischen Bundesheeres zu integrieren; das wäre vielleicht nicht ganz verkehrt.
Bei den Polizeieinsätzen, die im Jahr 2019 beobachtet wurden, handelt es sich überwiegend um Abschiebungen, Demonstrationen, polizeiliche Großaktionen, Razzien und Problemfußballspiele, die derzeit, da sie geisterhaft abgehalten werden, kein großes Problem darstellen dürften. Weiters geht es um 45 Beschwerdefälle im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung, aber da lag der Schwerpunkt auf dienstrechtlichen Angelegenheiten.
Also: In beiden Berichtsjahren, 2018 und 2019, konnte vielen Bürgerinnen und Bürgern professionell auf verschiedensten Ebenen geholfen werden, und es konnten zahlreiche Anregungen sowie Verbesserungen im Behördenbereich wahrgenommen werden.
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