BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 169

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sind! Gut, dass die Volksanwaltschaft auf Bundesebene im Jahr 1977 probeweise ein­geführt wurde. Gut, dass die Volksanwaltschaft im Jahr 1981 in der Bundesverfassung verankert wurde. Gut, dass die Volksanwaltschaft seit 2012 als nationaler Präventions­mechanismus auch für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Österreich zuständig ist.

Gut, dass wir über die vorliegenden – und nun auch schon etwas in die Zeit gekomme­nen – Berichte 2018, 2019 diskutieren können und auch darüber abstimmen werden. Gut, und es spricht sicherlich für die Wertschätzung der anwesenden Volksanwälte, dass Sie auch dem fünften Redner zu diesem Thema noch Ihr Ohr schenken.

Was nimmt man wahr? – Wahr nimmt man eine Kernaufgabe der Volksanwaltschaft, und das ist die sogenannte nachprüfende Kontrolle. Das ist jene, die man am Samstag um 18 Uhr in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ erlebt: wenn irgendeine Behörde oder ein Verwaltungsorgan auf Gemeinde-, Landes- oder Bundesebene nach Meinung eines Bürgers – gegendert natürlich auch –, einer Bürgerin einen Fehler begangen hat und er oder sie das als ungerecht erachtet. Für viele Menschen ist daher die Volksanwaltschaft die einzige Anlaufstelle, wenn sie im Kontakt mit den Behörden verzweifeln, etwa weil sie Entscheidungen der Verwaltung nicht nachvollziehen können oder auf Erledigung der Behörde unzumutbar lange warten müssen. In solchen Fällen können sich – und das ist ja der Sinn dieser großartigen Einrichtung – die Bürger kostenlos, kostenfrei – finde ich beinahe noch schöner – an die Volksanwaltschaft wenden.

Und jetzt kommt’s: Der Zugang zur Volksanwaltschaft ist ja ganz niederschwellig, man kann sich entweder telefonisch oder durch Ausfüllen eines Beschwerdeformulars zu ei­nem Sprechtag anmelden. Die Volksanwaltschaft geht ja auch hinaus in die Bundeslän­der, das ist auch für uns als Bundesländervertreter sehr wichtig. Sie wissen, Tirol und Vorarlberg haben eigene Landesvolksanwaltschaften, aber Sie (in Richtung Volksanwäl­te) führen ja trotzdem auch in diesen Ländern Ihre Arbeit zur Zufriedenheit aus. Es ist also ein wesentlicher Punkt, dass man sich diesen Kontakt nicht erarbeiten muss, son­dern ganz unbürokratisch unmittelbar, direkt und rasch sichern kann.

Die Zahlen wurden schon genannt; als fünfter, sechster Redner – wie gesagt, mehr gibt es in dem Fall eh nicht – wiederholt man die Zahlen klarerweise immer. Wiederholungen haben den Sinn, dass man sich das eine oder andere vielleicht doch merkt, denn gerade bei Zahlen verwischt vielleicht das eine oder andere etwas.

2018 waren es also rund 16 000 Menschen, 2019 in etwa gleich viele, die sich mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft gewandt haben, das waren im Jahr 2018 66 Be­schwerden pro Tag, 2019 waren es marginal – ein bissel – mehr, angeblich sind 67 Be­schwerden pro Arbeitstag eingelangt. In 48 Prozent aller Beschwerdefälle veranlasste die Volksanwaltschaft eine detaillierte Überprüfung; da wird ja nichts oberflächlich be­handelt. Bei 4 077 weiteren Beschwerden gab es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Missstand in der Verwaltung, bei 4 400 Beschwerden war die Volksanwaltschaft nicht zuständig, versuchte aber auch da, zu helfen – frei nach Erich Kästner: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“

Rund 30 Prozent aller Prüfverfahren betrafen den Bereich Arbeit, Soziales und Gesund­heit, also eigentlich die ganz elementaren und lebensfundierten Bereiche unserer Mitbürger. Auf Landes- und Gemeindeebene ist ja schon seit mehreren Jahren das So­zialwesen das am meisten geprüfte Feld. So entfiel auch 2018 ein Großteil der Prü­fungsfälle – 29,9 Prozent, für alle, die sich sehr für Zahlen interessieren und sich sehr aufmerksam prozentmäßig damit beschäftigen – eben auf diesen Bereich, auf soziale Themen wie Mindestsicherung, Jugendwohlfahrt und Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen. Bei den Prüfungsverfahren belegten die ersten drei Plätze im Län­derranking Wien, Niederösterreich und die Steiermark.

 


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