BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 168

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Experten schätzen, dass rund 3 000 Haushalte von den neuen Beschränkungen der Wohnbeihilfe betroffen sind. Laut den Förderberichten des Amtes der Oberösterreichi­schen Landesregierung habe sich im Vergleich zu 2010 die Summe der ausbezahlten Wohnbeihilfen im Jahr 2018 um ein Drittel verringert. Die Anzahl der Beziehenden sei im gleichen Zeitraum um ein Viertel gesunken. Von den vom Beschwerde führenden Verein vorgebrachten vier Fällen erfolgte in drei Fällen keine amtsärztliche Zuweisung, in einem Fall erfolgte die Zuweisung erst nach sieben Monaten.

Zusammenfassend hat die Volksanwaltschaft in Bezug auf die Missstände bei der Ge­währung von Wohnbeihilfe Wesentliches festgestellt: Es wurde die Diskriminierung von Frauen nach der alten Rechtslage festgestellt; dabei geht es darum, dass den Frauen die Kinderbetreuungszeiten nicht auf die Zeiten der Erwerbstätigkeit angerechnet wer­den. Es liegen sogar mittlerweile – Stand Mai 2019 – drei zweitinstanzliche und rechts­kräftige Gerichtsentscheidungen vor, in welchen das Land Oberösterreich wegen Diskri­minierung aufgrund des Geschlechts bei der Wohnbeihilfe verurteilt wurde. (Bundesrat Steiner: Zeit ist aus!) Die Volksanwaltschaft stellt fest, dass die Nichtanrechnung von Kinderbetreuungszeiten nach alter Rechtslage bei der oberösterreichischen Wohnbeihil­fe eine nicht zulässige Diskriminierung darstellt und Schadenersatzpflichten des Landes auslöst. Die Volksanwaltschaft empfiehlt daher, alle gerichtsanhängigen Fälle streit­schlichtend beizulegen und die Betroffenen klaglos zu stellen. (Bundesrat Steiner: Zeit ist aus!) In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass nach den Erfah­rungen der Volksanwaltschaft generell nur wenige Betroffene den Gang zu Gericht auf sich nehmen, weshalb alle von dieser diskriminierenden Regelung betroffenen Frauen schadlos zu halten sind. (Bundesrat Steiner: Zeit ist aus!)

Eine sehr wichtige weitere Feststellung der Volksanwaltschaft betreffend diesen The­menbereich ist, dass die in Oberösterreich vorgesehenen Beschränkungen beim Zugang zur Wohnbeihilfe auch gegen EU-rechtliche Vorgaben verstoßen. (Bundesrat Steiner: Zeit ist immer noch aus!) In Artikel 11 der EU-Daueraufenthaltsrichtlinie steht nämlich geschrieben, dass langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige bei den Leis­tungen der sozialen Sicherheit, der Sozialhilfe und des Sozialschutzes den eigenen Staatsangehörigen gleichzustellen sind.

Im Lichte der bisherigen Rechtsprechung des EuGH sieht auch die Volksanwaltschaft besondere Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug der in Oberösterreich ausgezahlten Wohnbeihilfe für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige und für Asylbe­rechtigte – also die Nichtauszahlung – als höchst bedenklich an. Der restriktive Vollzug der Härteklausel, mit dem gerade besonders schutzwürdige Gruppen ältere, kranke und behinderte Menschen – nachhaltig getroffen werden, trägt das Übrige dazu bei, dass diese unionsrechtlichen Bedenken nicht zerstreut werden, weil einzelfallbezogene Wür­digungen unterbleiben. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)

Diese Feststellung der Volksanwaltschaft und den damit geführten Beweis in der Sache selber sollte die oberösterreichische Landesregierung dringend zum Anlass nehmen, die Vergabekriterien für die Wohnbeihilfe zu verbessern. An diesen wenigen Beispielen, die ich genannt habe, zeigt sich, dass die Volksanwaltschaft eine mehr als wichtige Funktion ausübt. Sie sucht im Falle von Missständen intensiv nach Lösungen, bietet diese auch an, sodass durch die Empfehlung der Volksanwaltschaft an Verbesserungen gearbeitet werden kann. – Dafür an dieser Stelle nochmal herzlichen Dank von meiner Seite. (Bei­fall bei den Grünen.)

18.50


Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. Ich erteile ihm dieses.


18.50.24

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzte Volks­anwälte! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher, die noch via Livestream dabei


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite