sehr intensive Diskussion und Debatte über die Jahresberichte 2018 und 2019 sehr herzlich bedanken. Letztlich steht ja auch der Sonderbericht zur Situation von Menschen mit Behinderung und deren Integration in den Arbeitsmarkt auf der Tagesordnung.
Wir haben insbesondere für die beiden Berichte 2018 und 2019 von Ihrer Seite sehr viel Lob erfahren. Dafür möchte ich mich bedanken, wenngleich ich einschränkend hinzufügen möchte, dass das Lob zum überwiegenden Teil unseren Vorgängerinnen und Vorgängern sozusagen geschuldet ist. Wir werden es selbstverständlich an sie weiterleiten. Wir zeichnen ja eigentlich nur für das zweite Halbjahr 2019 verantwortlich, also für ein Viertel der beiden Berichte.
Dennoch danke ich herzlich für die eigentlich sehr positive Kritik, die wir hier erfahren durften. Wir werden das selbstverständlich an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus der Volksanwaltschaft weitergeben. Ich möchte hinzufügen, dass wir – und da sind wir drei eines Sinnes, die Kollegen werden sich ja noch zu Wort melden – eine unglaubliche Expertise im Haus der Volksanwaltschaft vorgefunden haben, auf die wir zurückgreifen können. Das sind ganz, ganz tolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sehr, sehr viel Erfahrung. (Allgemeiner Beifall.)
Wie Sie wissen – und ich glaube, Herr Bundesrat Schwindsackl hat das auch angesprochen – ist der in der Öffentlichkeit bekannteste Teil, den die Volksanwaltschaft zu leisten hat, die sogenannte nachprüfende Kontrolle. Das ist das, was über die Sendung „Bürgeranwalt“ öffentlich wird.
Diese nachprüfende Kontrolle ist ein ganz wichtiges Element, weil wir eben auf allen Ebenen aller Gebietskörperschaften – Bundesebene, Landesebene und Gemeindeebene – die Verwaltung kontrollieren. Wir versuchen – auch das ist in der Debatte angesprochen worden – einen sehr niederschwelligen Zugang für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, damit sich eben, wenn sich jemand nicht gerecht behandelt fühlt, wenn eine Behörde zu langsam ist, wenn eine Behörde möglicherweise einen Fehler gemacht hat, tatsächlich jeder im Bundesgebiet Befindliche an die Volksanwaltschaft wenden kann.
Diese Beschwerden nehmen wir durch die Bank ernst. Wir haben in beiden Berichtsjahren – die Zahlen wurden vielfach genannt – jeweils rund 16 000 Beschwerden entgegengenommen; das sind so zwischen 60 und 80 Beschwerden am Tag. Das klingt gar nicht so wenig, das ist eine ordentliche Anzahl. Natürlich müsste man diesen Zahlen, um sie zu objektivieren, alle Entscheidungen der Verwaltung, die im Laufe eines Jahres so getroffen werden, gegenüberstellen. Österreich ist ja ein sehr gut verwaltetes Land – manche sagen, vielleicht auch überverwaltet. Jedenfalls müsste man die Beschwerden den ganzen Verwaltungsaktivitäten gegenüberstellen, um tatsächlich sagen zu können, wie gut die Verwaltung ist. Das ist statistisch gar nicht so einfach festzumachen.
Ich möchte auch darauf hinweisen, auch das ist angesprochen worden, dass wir ja im Bereich der Landesverwaltung – außer für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg – auch die Landesvolksanwaltschaften sind; das ist im jeweiligen Landesverfassungsgesetz so geregelt. Deshalb freut es mich besonders, dass wir auch mit dem Bundesrat eine sehr enge Zusammenarbeit pflegen. Auch wenn wir mit dem Bericht 2018 etwas spät dran sind, sind wir dafür mit dem Bericht 2019 etwas früher dran. Im Nationalrat wurde der Bericht 2019 nämlich im Plenum noch nicht debattiert, er ist also sozusagen fast druckfrisch, und es freut mich, dass wir uns heute damit auseinandersetzen können.
Neben der nachprüfenden Kontrolle hat die Volksanwaltschaft ja noch eine Fülle weiterer Aufgaben. Es wurde der Nationale Präventionsmechanismus zum Schutz der Menschenrechte angesprochen. Das ist eine ganz wichtige Angelegenheit, dieses sogenannte Opcat-Mandat, dieses Optional Protocol to the Convention against Torture, also das Fakultativprotokoll zum Schutz der Menschenrechte, das in Österreich im Verfassungsrang ratifiziert ist und es uns ermöglicht, mit unseren Kommissionen, sechs an der
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