13.05

Bundesrätin Andrea Kahofer (SPÖ, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause via Livestream! Es ist noch nicht lange her, da bin ich an dieser Stelle gestanden, um über das Gesetz zur Senkung der Schaumweinsteuer zu reden. Schon damals hat meine Fraktion ganz deutlich darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz zu wenig war und dass es nicht die Breite trifft.

Im Gegensatz dazu ist das Bundesgesetz, das jetzt zu beschließen ist, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird, eines, das durchaus sehr in die Breite geht. Es umfasst, wie wir schon von meiner Vorrednerin gehört haben, einen wirklichen großen Bereich in seiner ganzen Bandbreite: es reicht von der Abgabe von Speisen und Getränken in allen Betrieben, die der Gewerbeordnung § 111 unterliegen, über Bücher, Publikationen und Beherbergung und deckt wirklich vieles ab.

Das ist auch grundsätzlich wirklich sinnvoll und gut, aber eines wissen wir alle: Auch die Senkung der Mehrwertsteuer von 10 auf 5 Prozent ist nicht die ultimative Rettung für unsere Wirtschaft. Diese Mehrwertsteuersenkung ist nicht das Rettungsboot, es ist einmal ein Schwimmreifen. Ich will es damit nicht kleinreden, denn es ist sehr sinnvoll. Es wird vielen das Leben erleichtern, vor allem das wirtschaftliche Überleben erleichtern, aber es wird nicht retten, denn das Grundproblem bleibt, und das Grundproblem ist die Wirtschaftskrise, die aus der Gesundheitskrise resultiert, und diese Wirtschaftskrise ist evident. Die Wirtschaft braucht, um auf die Beine zu kommen, Kundenfrequenz, und zwar Kundenfrequenz mit Kaufkraft. Darauf kommt es an. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Wirtschaft braucht Absatz, die Wirtschaft braucht Umsatz, und der fehlt in vielen Be­reichen nach wie vor. Er fehlt noch immer in vielen gastronomischen Betrieben. Die Einbrüche in der Gastronomie sind nach wie vor enorm. Es wird der Durchschnitts­um­satz lange nicht erreicht, wenn wir jetzt nicht die großen Magneten heranziehen, die große Schanigärten haben, wo viele Leute sitzen.

Wir wissen ja auch aus der Hotellerie, dass dort die Einbrüche nach wie vor ganz arg sind, die Auslastungen nicht vorhanden sind. Hier in Wien haben viele Hotels noch gar nicht geöffnet, in manchen liegt die Auslastung bei unter 10 Prozent. Es ist einfach unvorstellbar, welche Last diese Unternehmerinnen und Unternehmer zu tragen haben. Die Umsatzhöhe ist lange nicht so, dass sie wirklich schon zum Überleben reicht.

Der Veranstaltungssektor leidet natürlich auch noch ganz stark, und natürlich werden all die Bereiche, die von der Änderung in diesem Umsatzsteuergesetz betroffen sind, pro­fitieren – die Frage ist nur, in welcher Höhe. Meine Vorrednerin hat das Beispiel mit dem Restaurant mit 280 000 Euro Umsatz genannt. Ich nehme an, das ist der Umsatz, der im letzten Jahr erzielt worden ist. Ich gehe nicht davon aus, dass das Restaurant im heurigen Jahr den gleichen Umsatz haben wird, und damit relativieren sich auch die Zahlen. (Beifall bei der SPÖ.)

Warum fehlt der Umsatz? – Der Umsatz fehlt aus zwei Gründen: Einerseits gibt es die Unsicherheiten, die aus der gesundheitlichen Krise kommen, Ängste, die noch da sind – wir hören immer wieder von neuem Aufflackern von Clustern –, andererseits haben die Menschen aber einfach große wirtschaftliche Sorgen und Probleme. Der Arbeitsmarkt hat sich etwas, ganz leicht, entspannt. Die Kurzarbeit ist weniger geworden, aber wir haben noch immer 463 000 Arbeitslose in diesem Land. Wir haben in Niederösterreich noch immer 72 000 Arbeitslose, und mein Heimatbezirk, nämlich Neunkirchen, hat 3 922 Arbeitslose zu verzeichnen, das sind um 881 mehr als im Vorjahr.

Diese Menschen haben keine Kaufkraft, diese Menschen haben die letzten Monate mit Müh und Not mit ihren hart ersparten Reserven über die Runden kommen müssen. Diese Reserven gehen zu Ende, und diese Menschen können nicht kaufen. Deshalb möchte ich ganz deutlich noch einmal an dieser Stelle darauf verweisen: Erhöhen wir endlich die Nettoersatzrate für Arbeitslose! Das ist der Wirtschaftsmotor! Damit stützen wir die Wirtschaft, damit befeuern wir sie und damit retten wir auch das Überleben. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber zurück zum Gesetz: Der Grundgedanke, der dahinter steht, ist ein guter, das Rezept ist auch perfekt, aber beim Kochen hat man nicht ganz fertig gegart, denke ich.

Meine Vorrednerin, meine liebe Kollegin, hat auch das Umprogrammieren der Kassen angesprochen. – Ja, natürlich kostet das etwas, aber im Ausschuss wurde uns auch erklärt, wie man mit den Umsätzen umgeht, die am 31.12. gemacht werden. Und dann wird gesagt: Na ja, da denken wir an, dass man den Steuersatz vom Vortag heranzieht. Die Unternehmen können es sich aussuchen, welchen sie nehmen. – Das ist keine Rechtssicherheit! Das gehört verbrieft und festgeschrieben.

Die nächste Rechtsunsicherheit ist Folgende: Wir haben heute den 2. Juli, es gilt ab 1. Juli. Im Bundesgesetzblatt wird diese Gesetzesänderung frühestens in einer Woche Niederschlag finden, und in der Zwischenzeit ist das ein rechtsleerer Raum.

Die nächste Rechtsunsicherheit sind die EU-Gesetze. Wir wissen, die EU erlaubt uns zwei verminderte Steuersätze. Die Auskunft des Experten im Ausschuss zu dieser Frage war, normalerweise werde die EU-Kommission in der derzeitigen Lage keinen Ein­spruch erheben. – Normalerweise, das ist keine Rechtsverbindlichkeit. Die österreichi­sche Regierung will in die EU nicht mehr einzahlen – jetzt werden wir es dann eventuell über Strafgelder machen, das ist dann vielleicht besser.

Was auch nicht durchdacht ist, was die SPÖ ohnedies gefordert hat und leider nicht angenommen wurde, ist eine Höchstgrenze für Großunternehmen. Natürlich werden Amazon, Starbucks, McDonaldʼs überdimensional profitieren, mehr als jeder kleine Unternehmer; deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Steuerbegünstigungen für Amazon, Starbucks und Co“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, sicherzustellen, dass bei einer Senkung der USt. nicht internationale Konzerne Anspruch auf weitere Steuervergünstigungen haben.“

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Ganz zum Schluss: Ich habe den Herrn Finanzminister anfangs nicht begrüßt, ich hole es jetzt nach. (Beifall bei der SPÖ.)

13.14

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Herzlich willkommen im Bundesrat, Herr Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)

Der von den Bundesrätinnen und Bundesräten Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „keine Steuerbegünstigungen für Amazon, Starbucks und Co“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Bernd Saurer. – Bitte.