13.15

Bundesrat Mag. Bernd Saurer (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren via Livestream! Wir Freiheitliche befürworten ebenso diese temporäre Steuersenkung für die Gastronomie, wiewohl wir allerdings beleuchten müssen, in welchem Ausmaß Konsumenten und Gastronomiebetriebe tatsächlich entlastet werden. Was deutsche Untersuchungen ergeben haben, wird sich ein durchschnittlicher Haushalt in Österreich rund 10 bis 20 Euro im Monat ersparen. Inwieweit das Ergebnis dieser Maßnahme in den Konsum rückinvestiert wird, sei einmal dahingestellt.

Auf der anderen Seite ist fraglich, ob Gastronomiebetriebe ihrerseits trotz aller Beteue­rungen die Mehrwertsteuersenkung auch tatsächlich an die Konsumenten weiterleiten, zumal auch ein beträchtlicher Aufwand – wie vorhin schon erwähnt – damit verbunden ist. Die Registrierkassen müssen ebenso wie die Bezahlterminals umprogrammiert wer­den, Buchhaltungssysteme müssen adaptiert und letztendlich Speise- und Getränke­karten neu verfasst werden. Bei Aufhebung der Maßnahme zum Jahresende – auch das wurde schon erwähnt – ist zu bezweifeln, dass alle Gastronomiebetriebe die Anhebung auf den ursprünglichen, also auf den jetzigen Steuersatz nicht zum Nachteil der Konsu­menten nutzen.

Zur Maßnahme selbst: Wie gesagt, ein durchschnittlicher Haushalt erspart sich 10 bis 20 Euro. Der Konsumeffekt für die Gastrowirtschaft selbst wird damit auch überschaubar sein. Anstatt also diese gesamte Sparte durch unbürokratische Schnellhilfe zu entlasten und einen Konsumtausender, der die Wirtschaft tatsächlich im großen Umfang ankur­beln würde, für alle Österreicherinnen und Österreicher nach freiheitlichem Modell aus­zu­schütten, kommt durch die nunmehrige Umsatzsteuersenkung Hilfe in Apotheker­do­sen.

Etwas beängstigend bei dieser Wirtschaftsbelebungsmaßnahme ist vor allem der Um­stand, dass wir Österreicherinnen und Österreicher – auch das wurde schon erwähnt – erst auf das Placet der EU-Kommission warten müssen. Obwohl die Mitgliedstaaten Steuerhoheit genießen, obwohl die Senkung laut Expertenauskunft mit der EU-Mehr­wert­steuersystemrichtlinie kompatibel zu sein scheint, obwohl eine weltwirtschaftliche Notlage vorherrscht und Tausende Arbeitsplätze daran hängen, müssen wir des gott­gleichen huldvollen Sanctus der EU harren.

Wenn wir uns allerdings zurückerinnern, wie unbürokratisch und gesetzwidrig die EU gehandelt hat, als Millionen Migranten illegal die EU-Grenzen gestürmt haben, sieht man mit Bedauern, wo die Kommission ihre Prioritäten setzt: nationale Hilfe: null, Ausbeutung der Sozialtöpfe aus aller Herren Länder: in vollen Zügen.

Wenn wir bei diesem Tagesordnungspunkt schon über wirtschaftsbelebende Maßnah­men diskutieren, möchte ich noch kurz die Bundeshauptstadt Wien streifen. Während die SPÖ zu Recht die schleppende Hilfe der Bundesregierung anprangert, ist die SPÖ Wien in der Hilfestellung für die Wienerinnen und Wiener selbst äußerst säumig. Bislang hat die Gemeinde Wien bei einem 10-Milliarden-Euro-Haushalt seit Beginn der Pande­mie gerade einmal – man staune – 90 Millionen Euro an Direktförderungen springen lassen. Das ist nicht einmal 1 kümmerliches Prozent des Jahresbudgets. 40 Millionen Euro davon, also knapp die Hälfte der ausgeschütteten Summe, entfallen auf den Schnit­zelgutschein, der ja in aller Munde ist, den sich die Wienerinnen und Wiener als PR-Aktion für den Bürgermeister durch überhöhte Gebührenpolitik eigentlich selbst bezah­len.

Auch dazu ein einfacher Vergleich – der macht uns nicht reich, sondern leider arm –, um die Größenordnungen ins rechte Licht zu rücken: Jährliche Integrationsausgaben durch die Gemeinde Wien: weit über 1 000 Millionen Euro; für Wienerinnen und Wiener in Notzeiten gibt es halt dann ein Geselchtes mit Kraut und Knödel. – Danke, Herr Bürger­meister, Danke für diese Verhöhnung! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Bun­des­rätin Schumann.)

Da die Steuersenkung aber auch den Kultur- und Publikationsbereich umfasst, möchte ich seitens der Freiheitlichen betonen, dass wir die Initiative der SPÖ unterstützen, zumal wir als soziale Heimatpartei kein Anliegen haben, supranationale Konzerne, die ihre Mitarbeiter ausbeuten und ihre Steuern in Steueroasen zum Nulltarif begleichen, mit österreichischem Steuergeld zu alimentieren. Ich freue mich mit Neugier darauf, wie die Grünen argumentieren, dass Ausbeuterfirmen, die ihre Milliardenumsätze unter ande­rem Kinderarbeit in der Dritten Welt verdanken, von einer österreichischen Steuersen­kung profitieren sollen.

Meine Damen und Herren, wir Freiheitlichen erwarten zur Standortsicherung unserer Gastronomiebetriebe in Österreich wirksamere Maßnahmen seitens der Bundesregie­rung. Ich appelliere deshalb nochmals, sich an die Umsetzung unseres freiheitlichen Konsumtausenders für jede Österreicherin und für jeden Österreicher zu machen. (Beifall bei der FPÖ.)

Da wir Freiheitliche diesen Antrag bereits mehrmals eingebracht haben, möchte ich zwei weitere Chancen nützen und bringe Entschließungsanträge zur Stärkung der österreichi­schen Wirtschaft ein, zum einen betreffend eine generelle Halbierung der gesamten Umsatzsteuersätze und zum anderen betreffend die Miteinbeziehung privater Vermieter von Ferienwohnungen in den Kreis der Anspruchsberechtigten aus dem Härtefallfonds.

Ich darf verlesen:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Mag. Bernd Saurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „generelle Halbierung des Umsatzsteuersatzes“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Halbierung sämtlicher derzeitiger Umsatzsteuersätze bis Ende erstes Quartal 2021 sicherstellt.“

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Und der zweite:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Mag. Bernd Saurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „dringen­de Miteinbeziehung der privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Rahmen des häus­lichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten in den Coronavirus-Härtefall­fonds“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend jene Schritte zu setzen, die sicher­stellen, dass auch die privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Rahmen des häus­lichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten in den Kreis der Anspruchs­berechtigten aus dem Härtefallfonds aufgenommen werden, und dass die Bemessungs­grundlage für die Berechnung der Höhe der Förderung sowohl für Vermieter im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten als auch für Vermieter im Rahmen des ‚Urlaubs am Bauernhof‘ vereinheitlicht wird und damit derzeit beste­hende Benachteiligungen beseitigt werden.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

13.22

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Der von den Bundesräten Mag. Bernd Saurer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „gene­relle Halbierung des Umsatzsteuersatzes“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Der von den Bundesräten Mag. Bernd Saurer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „dringende Miteinbeziehung der privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten in den Coronavirus-Härtefallfonds“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Lackner. – Bitte.