6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstraf­gesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das EU-Meldepflichtgesetz, das Flug­abgabe­gesetz und das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz geändert werden (Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – KonStG 2020) (287 d.B. und 336 d.B. sowie 10363/BR d.B. und 10380/BR d.B.)

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitali­sierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und ein Bundesgesetz über eine COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG) erlassen wird (288 d.B. und 338 d.B. sowie 10381/BR d.B.)

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir gelangen nun zu den Tagesord­nungs­punkten 6 und 7, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Robert SeeberHerr Bundesrat, ich bitte um die Berichte.