15.31

Bundesrat Rudolf Kaske (SPÖ, Wien): Sehr geschätzte Frau Vizepräsidentin! Ich darf dir von dieser Stelle auch recht herzlich gratulieren und eine gute Hand für diese wichtige Aufgabe wünschen.

Geschätzte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Meine sehr geschätzten Damen und Herren, die Sie möglicherweise via Livestream heute dabei sind! Ich werde heute zum Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und zum Bundesgesetz über eine Covid-19-Investitionsprämie für Unternehmen, Inves­ti­tions­prämiengesetz, Stellung beziehen.

Vorweg möchte ich aber in meinem Redebeitrag einige grundsätzliche allgemeine Bemerkungen machen:

Erstens: Da es sich beim Investitionsprämiengesetz um ein – ich sage das nicht ab­schätzig – Sammelsurium an gesetzlichen Maßnahmen handelt, werde ich in der Folge nur auf einzelne Punkte eingehen.

Zweitens: Die berechtigte Kritik an den Maßnahmen der Bundesregierung möchte ich wie folgt zusammenfassen: Ich bin grundsätzlich niemandem etwas neidig, aber ich frage mich schon, wo die Gerechtigkeit bei der Verteilungswirkung der Maßnahmen des Investitionsprämiengesetzes bleibt. Grob gerechnet bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Pensionistinnen und Pensionisten in den Jahren 2020 bis 2024 circa 1 150 Euro, land- und forstwirtschaftliche Betriebe circa 3 600 Euro und Unternehmen knapp 36 000 Euro. Das ist das 31-fache von dem, was Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer bekommen. (Ruf bei der ÖVP: Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmer!)

Enthalten sind die Steuerreform 2020, die Sozialversicherungsnovelle, fiktives Ausge­dinge und Pensionserhöhung, Investitionsprämiengesetz, Umsatzsteuerreduktion auf 5 Prozent, Waldfondsgesetz, Schadensabgeltung, Einmalzahlung Familienbeihilfe und Einmalzahlung Arbeitslose.

Auf den Punkt gebracht, meine Damen und Herren, heißt das nichts anderes, als dass jene, die am meisten unter dieser Krise leiden, am wenigsten bekommen. Das muss man hier einmal klar und deutlich sagen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Rösch.)

Da können Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, nicht von Ge­rechtigkeit reden, wenn Ihre Klientel bevorzugt wird und die ArbeitnehmerInnen, die auch Heldinnen und Helden der Coronakrise waren und sind, benachteiligt werden. Ich sage Ihnen ganz offen: Diese Maßnahmen tragen zur Spaltung in der Gesellschaft bei, und dafür tragen Sie die alleinige Verantwortung, meine Damen und Herren von den Regie­rungsparteien. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Rösch.)

Lassen Sie mich aber zum politisch Handwerklichen kommen, denn es ist nicht uninter­essant, auch das zu beleuchten: Beim Konjunkturstärkungsgesetz gab es gerade einmal vier Tage Frist zur Stellungnahme. Normalerweise sind es sechs Wochen, und daher sage ich Ihnen sehr offen, ich halte das demokratiepolitisch für äußerst bedenklich. Auch die vielen Verordnungsermächtigungen sehe ich kritisch, dadurch kommt es aus meiner Sicht zu einer Aushöhlung der parlamentarischen Demokratie.

Zum Inhaltlichen möchte ich festhalten, dass das Gesetz einzelne begrüßenswerte Änderungen für ArbeitnehmerInnen beinhaltet. Insgesamt liegt aber der Schwerpunkt auf Unternehmensbegünstigungen, die geringe konjunkturstärkende Effekte haben und wenig zielgerichtet sind. Summa summarum ist es aus meiner Sicht ein Unternehmens- und Landwirtschaftspaket.

Gänzlich fehlen aus meiner Sicht Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsmarktes – und da setze ich drei Rufzeichen –, denn mit den vorliegenden Maßnahmen wird der Konjunkturmotor weiter stottern und nicht, wie von uns allen, nehme ich an, gewünscht, rasch wieder anspringen.

Lassen Sie mich zum Schluss auch einige Sätze zum Investitionsprämiengesetz ver­lieren: Aus meiner Sicht sind die vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet, einen Beitrag zur Investitionstätigkeit der Unternehmen in Österreich zu leisten und positive gesamt­wirt­schaftliche Effekte zu erzielen. Nur, Frau Bundesministerin, damit das Lob nicht zu dick ausfällt, möchte ich anmerken, dass möglicherweise große Mitnahmeeffekte mit dieser Maßnahme verbunden sind, da ja geplant ist, jegliche Investitionen zu fördern – Covid hin oder her. Das heißt, auch bereits längerfristige Investitionen, die fix geplant waren, fallen unter dieses Gesetz.

Daher sage ich zu beiden Gesetzen: Der Applaus von unserer Seite hält sich in Grenzen, aber es ist besser als nichts, und daher werden wir den Gesetzen zustimmen. Zum Abschluss möchte ich Ihnen aber schon mitgeben: In die Halle des Ruhmes werden Sie mit diesen Maßnahmen nicht eingehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Rösch.)

15.38

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile es ihm.