19.17

Bundesrätin Mag. Sandra Gerdenitsch (SPÖ, Burgenland): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher via Livestream! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mich dem Waldfondsgesetz widme, darf auch ich kurz noch etwas zu Homeoffice und Covid sagen: Ich bin alleinerziehende Mutter eines 14-Jährigen und einer 16-Jährigen. Die Probleme werden nicht kleiner, sie werden nur anders. Es war eine absolute Herausforderung, als alleinerziehende Mutter im Home­office zu sein. Das wollte ich Ihnen nur kurz sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Mit dem Waldfondsgesetz hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Unter­stützung für den Forst- und Holzsektor in der Höhe von 350 Millionen Euro vorgelegt. Diese 350 Millionen Euro sollen in Form von Zuschüssen für Wertverluste und Folge­kosten durch den Klimawandel, insbesondere durch den Borkenkäferbefall, weiters zur Entwicklung klimafitter Wälder, zur Stärkung der Biodiversität und zur Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz gewährt werden.

Die Forst- und Holzwirtschaft ist von zentraler Bedeutung für die Wertschöpfung im Land und sichert viele Arbeitsplätze. Unsere Wälder zu erhalten ist absolut begrüßenswert. Die Holz- und Forstwirtschaft zu unterstützen, damit die einzelnen Betriebe eine Über­lebensgrundlage haben, ist nur recht und billig, zumal uns allen bewusst ist, dass die heimische Land- und Forstwirtschaft gleich an mehreren Fronten kämpft.

Die Branche sieht sich Problemen wie Preisverfall, Nachfragerückgang, Klimawandel, Wetterextremen, Borkenkäferplage und nicht zuletzt der Coronakrise gegenüber. Man muss nicht extra betonen, dass Unterstützungen notwendig sind. Gleichzeitig lassen Sie mich bitte aber auch festhalten, dass es mehr braucht, um ein langfristiges Überleben der Branche sicherzustellen und die Land- und Forstwirte gegenüber den ausländischen Mitbewerbern und Mitbewerberinnen konkurrenzfähig zu machen. Es braucht weit­reichende innovative Konzepte für eine starke Holzindustrie und eine nachhaltige Forst­wirtschaft, um entsprechend konkurrenzfähig zu sein.

Lassen Sie mich auf die gegenständliche Regierungsvorlage zurückkommen! Wir So­zial­demokratinnen und Sozialdemokraten sind natürlich für Unterstützungsleistungen für die betroffenen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Die Vergabe dieser Unterstüt­zungsleistungen zur Abgeltung von Borkenkäferschäden, zur Förderung klimafitter, artenreicher Wälder und zur Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz muss aber transparent, klar nachvollziehbar und nicht zuletzt überprüfbar sein.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, Frau Ministerin, können Sie nahezu im Alleingang über die Vergabe von 350 Millionen Euro entscheiden. Es ist nicht klar definiert, wann und in welcher Höhe das Geld fließt. Es ist auch nicht in Ordnung, dass es keine Begutachtung durch Expertinnen und Experten für die praktisch freihändige Vergabe dieser 350 Millionen Euro gab. Die Regierungsvorlage wurde am 30. Juni in den Minis­terrat eingebracht, ohne dass Sie, Frau Ministerin, das Vorhaben im zuständigen Aus­schuss präsentiert hätten und dort Rede und Antwort gestanden wären. Wir konnten gestern im Ausschuss kurz darüber reden, aber diese halbe Stunde war eindeutig zu knapp.

Wieder einmal wird ein halbfertiges Gesetz vorgelegt. Was hat man sich dabei überlegt, dass die Förderrichtlinien erst nach dem Beschluss des Gesetzes erarbeitet werden sollen? Das ist genauso, wie wenn man am Sonntag das Sonntagsschnitzel serviert, es auf dem Tisch steht, und dann überlegt man sich, welche Beilage es geben soll. (Beifall bei der SPÖ.)

Da drängt sich schon die Frage auf, wie es mit Transparenz und Kontrolle hinsichtlich der Vergabe dieser Steuergelder aussieht. Eine Berichtslegung an Nationalrat und Bun­desrat fehlt leider ebenso. Unerlässlich neben der Angabe der konkreten Förderfälle ist beispielsweise auch eine Quantifizierung der CO2-Einsparungen. Halbfertig ist das Gesetz auch insofern, als es keine konkreten Ziele definiert. Wer macht was, wann, wie, mit wem, bis wann? Das sind Festlegungen, die man treffen muss. Es wird nicht ausgewiesen, welche Maßnahme mit welchem Mitteleinsatz zu welcher CO2-Einsparung führt. Aus dem Gesetz ist auch nicht herauszulesen, welche Baumart als klimafit gilt.

Frau Ministerin, viele Fragen bleiben offen, und das ist unser Kritikpunkt. Das Gesetz ist uns viel zu ungenau. Es geht auch um das Thema Notifizierung, auch das haben wir gestern kurz besprochen. Es wurde argumentiert, dass man aufgrund der Covid-Krise oder der Covid-Nähe in Brüssel erkennen werde, dass es ganz wichtig wäre, das zu notifizieren.

Was wir jedenfalls auch orten, ist eine Verteilungsproblematik. Es gibt keine konkreten Vorgaben für die Fördervergabe. Aus unserer Sicht sollen die kleinen Betriebe in Relation mehr Ausgleich als die WaldgroßgrundeigentümerInnen erhalten. Ich brauche eigentlich nicht zu erwähnen, wer im Burgenland einer der Waldgroßgrundbesitzer ist.

Nicht zuletzt: Bitte, es müssen ernsthaft Überlegungen für die Zukunft angestellt werden, wie man so manches Problem an der Wurzel anpacken kann. Wir sind da gerne mit an Bord. Ich habe mit vielen Menschen aus der Forstwirtschaft beziehungsweise auch aus der Landwirtschaft bei uns im Burgenland gesprochen, die mir etwa im Fall der Borken­käferproblematik immer sagen: Wir brauchen ein feuerfestes Haus auf einem gescheiten Fundament! Löschen wir nicht nur das Feuer! – Das ist die Botschaft, die ich aus dem Burgenland heute hierher mitgebracht habe.

Ich schließe mich auch der Meinung der Kollegin Ecker aus dem Nationalrat an, dass wir einen Masterplan für Österreichs Wälder brauchen.

Zusammenfassend: Wir sind nicht gegen eine Unterstützung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, allerdings sind wir der Ansicht, dass das Gesetz jetzt nicht gerade der große Wurf ist, es noch großes Verbesserungspotenzial gibt und man viele Bereiche anders ausgestalten kann.

Ich bringe deshalb folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Mag. Sandra Gerdenitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „faire und nachhaltige Verteilung der öffentlichen Steuergelder des Waldfonds dringend gefordert“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und die Bundes­ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, die laut § 5 Waldfondsgesetz zu erlassenden Richtlinien aus Gründen der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit so zu gestalten, dass:

- die Förderungen degressiv sind, so dass pro Hektar Förderfläche kleinere Forst­eigen­tümerInnen in Relation mehr Ausgleich erhalten als Wald-GroßgrundeigentümerInnen,

- die Einhaltung der kollektivvertraglichen Entlohnung und der ordnungsgemäßen Unterkünfte der durch diese Maßnahmen beschäftigten WaldarbeiterInnen garantiert wird,

- ein Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide vorgegeben wird,

und dem Nationalrat sowie dem Bundesrat für die Dauer der Maßnahmen jährlich einen Bericht vorzulegen, der neben einer Darstellung der Förderfälle u.a. auch eine Quanti­fizierung der CO2-Einsparungen ausweist.“

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Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.24

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Der von den BundesrätInnen Sandra Gerdenitsch, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „faire und nachhaltige Verteilung der öffentlichen Steuergelder des Waldfonds dringend gefordert“ ist ordnungsgemäß eingebracht, genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ing.in Isabella Kaltenegger. – Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.