20.13

Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Frau Vizepräsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Bundesrat Schennach: So schnell ist noch keiner zum Rednerpult gelaufen! – Heiterkeit des Redners.) Die Pflan­zengesundheit ist von enormer Wichtigkeit, da 80 Prozent der Lebensmittel aus Pflanzen bestehen. Durch den globalen Handel wird die Gefahr immer größer, dass sich gefähr­liche Pflanzenschädlinge in Österreich ausbreiten können und das eine Gefahr für die Pflanzengesundheit zur Folge hat.

Anfang 2020 ist es beim Pflanzenschutz zu Kompetenzbereinigungen zwischen Bund und Ländern gekommen, wodurch dieser Bereich in die allgemeine Zuständigkeit der Länder gewandert ist. Eine Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes 2011 ist deswe­gen notwendig geworden, da EU-Verordnungen in den Bereichen Lebens- und Futter­mittelrecht, Tiergesundheit sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel in Kraft getreten sind. Obwohl die mit dieser Novelle geplanten Änderungen rein technischer Natur sind, möchte ich trotzdem kurz auf die Wichtigkeit des Inhaltes eingehen.

Die Produktion gesunder Pflanzen ist die Voraussetzung für die Herstellung qualitativ hochwertiger Lebensmittel. Mit den vielfältigen Fragestellungen und Aufgaben rund um die Gesundhaltung von Pflanzen befasst sich das Institut für Nachhaltige Pflanzen­pro­duktion. Es schafft die Voraussetzung für die vorbeugende Sicherstellung gesunder Pflanzen durch den Schutz der österreichischen Pflanzenproduktion vor Einschleppung und Ausbreitung gefährlicher Quarantäneschädlinge.

Österreich ist in Europa Vorreiter einer nachhaltig produzierenden Landwirtschaft, in der ökonomische, ökologische und soziale Aspekte gleichermaßen Berücksichtigung finden. Das Ziel muss sein, zeitgemäße Lösungen für den Pflanzenbau zu erarbeiten, die Bäue­rinnen und Bauern, Konsumentinnen und Konsumenten und der Umwelt gleichermaßen Sicherheit garantieren.

Als große pflanzenbauliche Herausforderung im 21. Jahrhundert werden Anpassungen an den Klimawandel, der Verlust fruchtbarer Böden und Innovationen in Pflanzenbau und Pflanzenschutz beschrieben. Dabei geht es vor allem um standortangepasste, umweltbewusste Produktions- und Bewirtschaftungssysteme, um die Züchtung von Pflanzen, die Hitze und Trockenheit überstehen, oder um die Bekämpfung wärmelieben­der invasiver Pflanzen und Schaderreger.

Um zu tragfähigen Lösungen zu gelangen, muss der Pflanzenbau in seiner Gesamtheit und Komplexität betrachtet werden. Das betrifft die Gesundheit unserer Böden und deren Düngung ebenso wie die Pflanzenzüchtung und die Sortenvielfalt sowie den Schutz der Pflanzen vor Schädlingen. Angewandte Forschung und Innovation gelten als Schlüssel zum Erfolg.

Das Thema Glyphosat beschäftigt uns schon längere Zeit und wird dies auch noch weiterhin tun. Ich weiß, dass das ein etwas sensibles Thema ist. Trotzdem möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Thomas Schererbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gly­phosatkennzeichnung für Lebensmittel“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Kennzeichnung glyphosathaltiger Lebens­mitteln zu entwickeln und diese einzuführen.“

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Glyphosat, der Wirkstoff von Roundup und einigen anderen Unkrautvernichtungsmitteln, ist weltweit das am häufigsten eingesetzte Herbizid. Es wurde wissenschaftlich bewie­sen, dass sich Rückstände von Glyphosat nicht nur in Lebensmitteln, sondern auch im Körper von Menschen nachweisen lassen.

Eine konsumentenfreundliche und rasch umsetzbare Lösung ist eine Glyphosatkenn­zeichnung von Lebensmitteln. Eine solche Kennzeichnung ermöglicht unseren heimi­schen Konsumentinnen und Konsumenten, wenn sie es wollen, glyphosatfreie Lebens­mittel zu kaufen. Bei einer Glyphosatkennzeichnung werden alle Lebensmittel, die unter Glyphosateinsatz produziert wurden, als solche gekennzeichnet. Die Kennzeich­nung soll einfach und gut ersichtlich auf der Verpackung erfolgen und alle Lebensmittel umfas­sen, wenn bei der Produktion in irgendeinem Stadium Glyphosat zum Einsatz kam. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

20.17

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Der von den Bundesräten Thomas Schererbauer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Glyphosatkennzeichnung für Lebensmittel“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zum Rednerpult darf ich nun Herrn Bundesrat Andreas Lackner bitten.