12.45

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Bei der aktuellen Novelle des Tierversuchsgesetzes 2012 handelt es sich, wie wir bereits gehört haben, um eine unionsrechtlich notwendige Anpassung an die Tierversuchsrichtlinie der Kommission.

Die Änderungen betreffen zum einen die Berichtspflichten an die Kommission und zum anderen das Beheben von Defiziten bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht. Letzteres soll ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Österreich abwenden. Es ist wichtig, dass die EU-Richtlinie zu Tier­versuchen nun auch in Österreich europarechtskonform umgesetzt wird – spät, aber doch. Diese Vernachlässigung gibt aber auch Aufschluss darüber, welchen Stellenwert die Tierversuchsrichtlinie im Besonderen und der Tierschutz im Allgemeinen bei den Zu­ständigen genießt. Aus Hintanstellung lässt sich definitiv keine hohe Priorität ableiten, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Im vergangenen Jahr wurden wie bereits erwähnt 250 000 Tiere in Versuchen einge­setzt, 20 000 davon in sogenannten schweren Versuchsanordnungen. Unser Ziel muss es sein, den Tierverbrauch zum Erkenntnisgewinn zu reduzieren, ohne dabei die For­schung zu gefährden. Die 3Rs – replacement, reduction and refinement – sind, wie auch bereits erwähnt, Schlüsselstrategien für einen sukzessiven Ausstieg aus den Tierversu­chen. Die Politik hat verbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit das auch gelingt. Da muss nachgeschärft werden. Es mangelt aber am Willen der Regierung, die notwendigen Gesetzesänderungen voranzutreiben. In den Stellungnahmen zum Ge­setzentwurf wird sehr differenziert auf mögliche Maßnahmen zur Reduzierung von Tier­versuchen eingegangen. Angesprochen werden zum Beispiel Verbesserungen beim Kri­terienkatalog zur objektiven Schaden-Nutzen-Analyse von Versuchen oder das aktive Einbinden der Tierschutzombudspersonen als Oberkontrolle und so weiter.

Es steht außer Zweifel, dass die 3Rs ihren Niederschlag in der Anpassung des Tierver­suchsgesetzes haben sollen. Mir fehlt jedoch die tatsächliche Auseinandersetzung. Öf­fentlichkeitswirksame Bekenntnisse in bekannter Manier müssen da schon reichen.

Mit meiner Anfrage wollte ich an und für sich die Anzahl beantragter Tierversuche und jene genehmigter Tierversuche in Erfahrung bringen und daraus den Prozentsatz be­rechnen. Die entsprechenden Zahlen sind allerdings bis jetzt bei mir noch nicht einge­gangen. So habe ich mich schlaugemacht, was im Internet kursiert. (Bundesrätin Mühl­werth: Gegoogelt!) Es kursiert die Aussage, dass ein einziger beantragter Versuch ab­gelehnt worden ist. Das ist ein schlechtes Zeichen für die Qualität des Gesetzes. (Bun­desrat Schennach: Ein Skandal!) Dieser eine Fall liegt derzeit beim Verwaltungsge­richtshof. Eine derart hohe Erfolgsquote lässt den Schluss zu, dass das Denken an Alter­nativen zum Tierversuch bei uns nicht forciert wird. (Bundesrat Schennach: Genau!) Man könnte meinen, der Erhalt des Status quo ist das tatsächliche Ziel. (Beifall bei der SPÖ.)

Die erwähnte Forschungsoffensive für tierfreie Ersatzmethoden ist nett. Auch ich halte viel von weichen Faktoren in der Politikgestaltung, aber den gewünschten Paradigmen­wechsel werden wir mit den kolportierten 600 000 Euro nicht einläuten. Genauso verhält es sich mit dem Forschungspreis für tierleidfreie Alternativmethoden. Sie sind vielleicht gut geeignet für die eine oder andere Pressemeldung aus dem grünen Eck der Regie­rung, aber nicht für mehr. Die Tierversuchsindustrie mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen wird sich davon nicht überzeugen lassen. Dazu braucht es Verbindlicheres, dazu braucht es gesetzliche Grundlagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Gesetzesvorschlag beschränkt sich wie gesagt auf die Anforderungen der Tierver­suchsrichtlinie der EU und geht keinen Schritt weiter. Wir geben uns quasi mit einem Genügend auf der Notenskala zufrieden. Wesentlich mehr Leistungsbereitschaft und Einsatz im Sinne des Tierschutzes sind dringend notwendig. Nichtsdestotrotz werden wir dieser mutlosen Gesetzesänderung zustimmen, da damit zumindest ein Vertragsver­letzungsverfahren aus dem Weg geräumt wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.51

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser. Ich erteile dieses. – Bitte, Frau Kollegin.