13.10
Bundesrätin Mag. Dr. Doris Berger-Grabner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine geschätzten Damen und Herren, die Sie heute zu Hause zuhören! Bei Tagesordnungspunkt 7 handelt es sich ja um ein sehr umfassendes Regierungsvorhaben, das heute hier zur Debatte steht. Wir haben von meiner Vorrednerin, Kollegin Grossmann, schon einiges gehört, deshalb möchte ich es nur mehr im Groben zusammenfassen: Im Wesentlichen geht es um drei Gesetze aus dem tertiären Bildungsbereich, nämlich vor allem mit dem Ziel der Modernisierung der Universitäts- und Hochschulorganisation und der Qualitätssicherung und Profilbildung im Hochschulsektor.
Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, schauen wir uns zunächst einmal gemeinsam die österreichische Hochschullandschaft an! Österreich verzeichnet derzeit circa 380 000 Studierende, die in einem der vier Hochschulsektoren studieren. Es gibt 22 öffentliche Universitäten, 21 Fachhochschulen, 14 pädagogische Hochschulen und 16 Privatuniversitäten.
Sie unterscheiden sich nicht nur durch ihre gesetzlichen Grundlagen und die Art der Finanzierung, sondern vor allem durch ihr Ausbildungsprofil und ihren inhaltlichen Fokus. Ich nehme jetzt als Beispiel den Campus in Krems her, wo wir eine Fachhochschule, eine Universität und eine Privatuniversität haben. Man sieht sehr, sehr gut, dass sich diese Hochschulen wunderbar ergänzen, dass diese Vielfalt zu einem jährlichen Zuwachs an Studierendenzahlen führt und dass sich Symbiosen ergeben, vor allem im Forschungs- und im Lehrbereich.
Ich selber bin jetzt seit mehr als 20 Jahren im Hochschulwesen tätig, sei es als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Wirtschaftsuni, als Lektorin an Privatuniversitäten und Universitäten und seit 16 Jahren auch an der Fachhochschule. Ich resümiere daher aus diesen Erfahrungen, dass alle diese Hochschulen einen wichtigen Beitrag dazu geliefert haben, dass sich der Hochschulstandort Österreich zu dem entwickelt hat, was er heute ist, sich international messen lassen kann.
Alle haben eine gleichwertige Bedeutung und Berechtigung im Hochschulsektor. Schauen wir uns den FH-Sektor an, dann sehen wir, dass mittlerweile jede/jeder Vierte auf einer Fachhochschule studiert. Im Vergleich zu den Universitäten verzeichnet der FH-Sektor überdurchschnittliche Zuwachsraten. Ich will jetzt kein Plädoyer für die Fachhochschulen halten, aber dennoch die Bedeutung dieses Sektors hervorheben.
Zum Fachhochschul-Studiengesetz haben wir im Ausschuss bereits sehr, sehr viel diskutiert. Ich habe in den letzten Tagen auch schon viele Gespräche geführt und Stellungnahmen gelesen, nämlich allein 73 Stellungnahmen zu dem Ministerialentwurf, und es sind noch einige weitere dazugekommen. Grundsätzlich ist das Ziel, die Akademia in den Fachhochschulen zu stärken, was ich auch sehr begrüße, die Lehrenden, Studiengangsleitungen und Studierenden stärker in Entscheidungen miteinzubeziehen.
Im Rahmen des vorliegenden Gesetzwerdungsprozesses wurden zahlreiche, teilweise diametrale Positionen sichtbar, was natürlich im Hinblick auf die Vielfältigkeit und die Unterschiedlichkeit der Hochschulen, insbesondere des FH-Sektors nicht verwunderlich ist – 21 Fachhochschulen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, eine Vielfalt, die diverser nicht sein kann. Vielfalt ist grundsätzlich etwas Positives, wichtig ist hier, einen Konsens zu finden, eine Richtung, die für alle umsetzbar ist und dennoch gewisse Flexibilität sicherstellt.
Mit den gegenständlichen Änderungen im Fachhochschul-Studiengesetz wird unter anderem die Kompetenz in den Bereichen Strategie, Forschung und Internationales von der Geschäftsführung an das Hochschulkollegium gewissermaßen übertragen. (Bundesrätin Mühlwerth: Leider!) Soweit wir den Stellungnahmen entnehmen konnten, führt diese Kompetenzverschiebung bei vielen Fachhochschulen auch zu Unsicherheit.
In erster Linie gibt es zum Beispiel die Befürchtungen, dass im weitesten Sinn sogenannte exekutive Kompetenzen von der Geschäftsführung einer Fachhochschule, die ja schließlich für die Belange der Fachhochschule umfassende Verantwortung und Haftung trägt, einem Kollegialorgan übertragen werden, welches mit 20 gewählten Mitgliedern, bestehend aus Studiengangsleitungen, Lehrenden, Forschenden und Studierenden sowie der Vorsitzführung, in seiner strukturellen Verfasstheit und auch personellen Zusammensetzung für die Wahrnehmung exekutiver Aufgaben grundsätzlich nicht eingerichtet ist.
Wir entnehmen den Stellungnahmen, dass viele Befürchtungen haben, dass diese Regelung in der Praxis der Führung einer Fachhochschule vielleicht schwer lebbar und handhabbar ist und zwangsläufig zu Kompetenzüberschneidungen, Rollenkonflikten und Zwistigkeiten führen kann.
Ich komme aus dem Management und habe sehr oft gesehen, dass solch ein Change sehr oft zu Unsicherheiten führt. Teilweise verstehe ich diese Unsicherheiten, aber ich bin mir sicher, die FHs können und werden sich in ihrer Flexibilität auch auf diese Veränderungen gut einstellen können. Darum bitte ich auch Sie, Herr Bundesminister – und das ist mir dabei sehr wichtig –, dass wir uns diese Veränderungen wirklich genau ansehen und beobachten und dass wir, wenn wir merken, dass diese Novelle nicht zu den Auswirkungen führt, die wir uns davon erhoffen, auch bereit sind, wieder Änderungen vorzunehmen.
In diesem Sinne ersuche ich Sie und euch um Ihre, um eure Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)
13.17
Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.