13.21

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Minister! Mit der Änderung des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes, des Fach­hochschul-Studiengesetzes und des Bundesgesetzes über Privathochschulen erfolgt aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt in Richtung Qualitätssicherung, in Richtung Mit­sprache und in Richtung Transparenz.

Ich habe jetzt übrigens nicht Meilenstein, sondern wichtiger Schritt gesagt – das als An­merkung. Für die Fachhochschulen wird durch Verankerung von Finanzierungsplänen eine lange Forderung nach Verbesserung in der Planungssicherheit erfüllt. Eine weitere, sehr wichtige Bewegung bei den Fachhochschulen erfolgt in Richtung Akademisierung des Betriebs der Fachhochschule. Das heißt, das Kollegium wird gestärkt (Bundesrätin Mühlwerth: Ja, leider!) beziehungsweise endlich emanzipiert, könnte man auch sagen. Dazu gehören die Weiterentwicklung der Lehre, dann der Forschung und der Interna­tionalisierung sowie die Verleihung von akademischen Graden. Das halte ich für längst überfällig und wünschenswert.

Das sehe ich ganz anders als Sie, Frau Kollegin Mühlwerth. Eine operative Geschäfts­führung ist nun einmal grundlegend etwas anderes als eine Weiterentwicklung unter strategischer Positionierung von Lehre und Forschung. Insofern ist das ein ganz, ganz wichtiger Schritt, auch in Richtung Hebung des Images der Fachhochschulen, weil sie damit eigentlich einen weiteren Schritt näher zu den Universitäten kommen, indem Kolle­gialorgane gestärkt werden.

Das Bundesgesetz über Privathochschulen wird das Privatuniversitätengesetz ersetzen. In Zukunft erfolgt eine Differenzierung innerhalb der Privathochschulen. Die erste Akkre­ditierung erfolgt als Hochschule, quasi als Etablierung, und später kann diese Hoch­schule eine Akkreditierung als Privatuniversität erlangen. Auch das ist eigentlich ein lo­gischer, sinnvoller Schritt, weil es eine Entwicklungsrichtung abbildet. Es braucht immer­hin Zeit von der Gründung einer Hochschule bis sie dann wirklich universitäre Ansprü­che, was vor allem die Forschung betrifft, erfüllen kann. Deswegen ist es auch da ein Beitrag zur Qualitätssicherung.

Die pädagogischen Hochschulen werden in Hinkunft nach dem gleichen Qualitätssiche­rungsregime wie die Universitäten erfasst. Auch das, denke ich, ist sehr, sehr wichtig, weil damit viel stärker eine externe Sicht in die Qualitätssicherung hineingebracht wird.

Was ich überhaupt nicht verstehe, ist, dass die Sozialdemokraten und die Freiheitlichen in den Ausschüssen ganz wichtigen Sachen nicht zugestimmt haben, beispielsweise den Hochschulräten, die man endlich entpolitisiert hätte, oder einer Stärkung des Rektorates an den pädagogischen Hochschulen – ja, gut, wenn man das nicht will –, denn auch das wären eigentlich wichtige Schritte im Sinne der Unabhängigkeit der Fachhochschulen gewesen.

Trotzdem ist das aus unserer Sicht insgesamt – keine Frage – ein erfreulicher Beitrag zur Stärkung des so unverzichtbaren tertiären Sektors in der österreichischen Bildungs­landschaft. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.24

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Abschließend hat sich Herr Bundesminister Dr. Heinz Faßmann zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.