16.57

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Minister! Meine lieben Kollegen! Meine Kollegin hat ja schon sehr viele Dinge zum Inhalt dieses Gesetzes, das wir heute beschließen, gebracht. Es geht einfach um die Verlän­gerung der Maßnahme Sonderbetreuungszeit für Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Die alte Frist läuft ja mit 30. September aus. Nun hat die Regierung reagiert und gesagt, wir verlängern das bis 28. Februar.

Ich muss zugeben, dass mir, als ich von der Verlängerung dieser Maßnahme erfahren habe, sofort klar war, dass es mit größter Wahrscheinlichkeit wieder Schließungen von Kindergärten und Schulen geben wird, denn warum sonst würde man dieses Gesetz jetzt so schnell verlängern müssen?

Es ist sicherlich eine gute Geschichte, denn wir alle wissen, dass es auch vor der Coronapandemie für Eltern, wenn sie beide erwerbstätig waren, immer die größte orga­nisatorische Herausforderung dargestellt hat, die Betreuung der Kinder mit den beruf­lichen Aufgaben zu kombinieren, insbesondere während der Schulferien sowie zu Zeiten, in denen Kindergärten geschlossen sind. In den meisten Bundesländern gibt es nämlich bedauerlicherweise nicht so hervorragende Möglichkeiten wie in Wien. Vor allem im ländlichen Raum findet man ganz, ganz selten einen Ganztagskindergarten.

Das größte Problem im Zusammenhang mit dieser Sonderbetreuung ist aus meiner Sicht – da gebe ich der Kollegin von der SPÖ recht –, dass es keinen Rechtsanspruch darauf gibt. Warum wäre gerade jetzt bei dieser Verlängerung auch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf diese Sonderbetreuungszeit so wichtig? Aus folgendem Grund: In der erste Phase – so kann ich es nur aus meiner Erfahrung von jenen Betrieben sagen, die ich in dieser Beziehung unterstütze, berate und wo ich das abgerechnet habe – war die Kooperation noch sehr vorhanden. Aber nachdem die Betriebe von allen Steuer­beratern, Personalverrechnern die Honorarnoten für das Einreichen der Refundierung der Sonderbetreuungszeit bekommen haben, ist es für viele Firmen, vor allem für die kleineren Firmen, zu einem Nullsummenspiel geworden, weil der ganze administrative Aufwand, nämlich diese Daten so einzugeben, dass sie die Buchhaltungsagentur bear­beiten kann, sehr zeitintensiv ist. Wir wissen alle, Steuerberatungs- und Personalver­rechnungskosten sind zu Recht hohe Kosten, weil das ein sehr hoch qualifiziertes Personal ist. (Vizepräsident Buchmann übernimmt den Vorsitz.)

Deswegen bin ich davon überzeugt, dass die Firmen, nachdem sie diese, sage ich einmal, negative Erfahrung gemacht haben, bedauerlicherweise ihren Mitarbeitern diese Son­derbe­treuungszeit weniger gewähren werden, als sie es vielleicht in der ersten Phase gemacht haben.

Es gibt sehr viele Dinge, die zwar am Papier oder bei Pressekonferenzen sehr schön formuliert werden, aber sobald man in die Praxis geht und diese Dinge, diese schnelle Hilfe, die sie eigentlich sein soll, beantragt, merkt man, dass es leider immer nur bei den schönen Worten bleibt und die Hürden so groß sind, dass die echte rasche Hilfe „koste es, was es wolle“ überhaupt nicht ankommt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte deshalb für unsere Fraktion folgenden Antrag zu dieser Thematik einbringen:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Andrea Michaela Schartel, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sonderpflegeurlaub für Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die

- einen Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung zur Betreuung eines Kindes ab dem Zeit­punkt der behördlichen Schließung von Lehranstalten und Kinderbetreuungs­einrich­tun­gen, für die Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, für die eine Be­treuungspflicht besteht, beinhaltet

- einen Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung zur Erfüllung der Betreuungspflicht für Menschen mit Behinderungen beinhaltet, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder einer Lehranstalt für Menschen mit Behinderungen bzw. einer höher bildenden Schule betreut oder unterrichtet werden, und diese Einrichtung oder Lehranstalt bzw. höher bildende Schule auf Grund behördlicher Maßnahmen teilweise oder vollständig geschlossen wird, oder auf Grund freiwilliger Maßnahmen die Betreuung von Menschen mit Behinderung zu Hause erfolgt

- einen Rechtsanspruch für Angehörige von pflegebedürftigen Personen umfasst, wenn deren Pflege oder Betreuung in Folge des Ausfalls einer Betreuungskraft nach dem Hausbetreuungsgesetz, BGBl. I Nr. 33/2007 nicht mehr sichergestellt ist oder für Angehörige von Menschen mit Behinderungen, die persönliche Assistenz in Anspruch nehmen, wenn die persönliche Assistenz in Folge von Covid-19 nicht mehr sicher­gestellt ist

- für den Arbeitgeber einen Anspruch auf Vergütung von 100 Prozent des in der Son­derbetreuungszeit an die Arbeitnehmer gezahlten Entgelts durch den Bund umfasst“

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Zum Abschluss, Frau Minister, würde ich Sie, da Sie hier bei uns sind, um Folgendes ersuchen: Sollten Sie sich zu Wort melden, könnten Sie bitte einen kleinen Zwischen­bericht darüber erstatten, wie es mit der Kurzarbeit Phase drei weitergehen wird? Das wäre ganz, ganz wichtig zu wissen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.03

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Der von den Bundesräten Andrea Michaela Schartel, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Son­derpflegeurlaub für Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Andreas Lackner. Ich erteile dem Herrn Bundesrat das Wort. – Bitte.