18.01

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wie wir bereits gehört haben, beschließen wir heute die Erhöhung der Einkommensgrenze für den Erhalt der Familienbeihilfe bei Berufstätigkeit von Studierenden und die Erhöhung der Fördermittel für den Coronafamilienhärtefonds. Beiden Gesetzesänderungen wer­den wir Freiheitlichen zustimmen.

Gerade die Erhöhung der Zuverdienstgrenze bei den Studierenden freut mich beson­ders, weil wir Freiheitlichen schon seit vielen Jahren fordern, dass diese Zuverdienst­grenze erhöht wird, da ja die letzte Erhöhung 2011 stattgefunden hat. Schaut man sich die Zahlen an, sieht man, dass 65 Prozent der Studierenden neben dem Studium arbeiten. In der Vergangenheit ist es durch die relativ niedrige Zuverdienstgrenze immer wieder zu Rückforderungen der Familienbeihilfe gekommen; allein im Jahr 2019 waren es 893 Rückforderungen. Ich glaube, es ist gerecht, wenn jetzt die Zuverdienstgrenze erhöht wird, denn Fleiß sollte nicht bestraft werden, Fleiß sollte belohnt werden.

Den Studierenden tut es gut, weil sie einen Einblick in die Wirtschaft bekommen, sie können sich ein bisschen etwas dazuverdienen, die Familien – also die Eltern – können doch ein bisserl entlastet werden, sodass sie ihren Sprösslingen ein Studium ermög­lichen können.

Auch der zweiten Gesetzesänderung, welche die Erhöhung der Fördermittel für den Coronafamilienhärtefonds betrifft, werden wir zustimmen. Dieser Fonds hat ja ursprüng­lich 30 Millionen Euro umfasst und ist dann zuerst auf 60 Millionen Euro aufgestockt worden, mittlerweile sind wir bei 100 Millionen Euro. Schaut man sich die Zahlen an, wie viele Anträge gestellt wurden, dann sieht man, wie bitter notwendig unsere Familien in der derzeitigen Situation diese Unterstützung brauchen. Wir haben heute im Ausschuss gehört, dass über 105 000 Anträge gestellt worden sind. Das ist eine unheimlich hohe Summe. Was ich aber nicht verstehe, ist, warum die Abwicklung dieser Anträge doch relativ schleppend vorangeht. Hätte man die Abwicklung doch den Finanzämtern über­geben, dann wäre es wahrscheinlich schneller und effektiver über die Bühne gegangen!

Wir haben heute am Vormittag im Ausschuss gehört, dass viele Anträge nicht bearbeitet werden können, weil Unterlagen, wie zum Beispiel die Familienbeihilfenbestätigungen, fehlen. Das hätte man sich ersparen können, wenn man eben die Abwicklung über das Finanzamt gemacht hätte. Immerhin sind mittlerweile noch 31 000 Fälle offen, die nicht bearbeitet sind. Wie es sich momentan darstellt, ist das ein bisserl ein Bearbeitungs- und Auszahlungschaos; bitter genug, da die Menschen wirklich auf das Geld warten.

Was das Prozedere anbelangt sehe ich sehr wohl ein Defizit bei der Antragstellung. Diese ist in meinen Augen – ich komme aus diesem Bereich – viel zu bürokratisch. Es ist mir klar, dass die Unterlagen geprüft werden müssen, dass man sich anschaut, ob die Förderkriterien gegeben sind, aber, Frau Minister, bitte erklären Sie mir, warum ich bei der Antragstellung die Kopie einer Kontokarte brauche! Das wird bei keiner Behörde verlangt. Es wird weder beim Finanzamt verlangt, wenn ich einen Steuerausgleich mache, noch wird es verlangt, wenn ich bei der Gebietskrankenkasse eine Rechnung einreiche, auch beim AMS, in meinem Arbeitsbereich, wird von den Menschen keine, noch dazu doppelseitige, Kopie der Kontokarte verlangt. Das ist ein unnötiger Verwal­tungsaufwand. Das setzt voraus, dass die Menschen zu Hause einen Drucker, einen Scanner oder einen Kopierer haben. Das ist in vielen Fällen ja einfach nicht gegeben. In den anderen Ämtern – ich sehe es bei uns im AMS – genügt es, auf dem Antrag die Kontonummer anzugeben; dorthin wird das Arbeitslosengeld so schnell und so unbüro­kratisch wie möglich angewiesen.

Bei dieser Vorgangsweise kommt es eben zu Verzögerungen. Ich selbst habe, als diese Interventionen kamen – es war nicht eine, es waren nicht zwei, es waren in dem Bereich fünf und zehn und zwanzig Interventionen –, dann organisiert, dass ich die Kontokarten kopiert habe und sie an die richtigen Stellen weitergeleitet wurden. Ich habe auch einmal im Ministerium angerufen und gefragt, was das soll. Es ist nur ein kleiner Punkt, der aber sicherlich die Bearbeitungsdauer verzögern kann. Ich ersuche Sie, dass Sie das even­tuell ändern, sodass es genügt, wenn auf dem Antrag, der eingereicht wird, die Konto­nummer angegeben ist.

Die Menschen haben genug Sorgen, wir sehen es tagtäglich. Sie wissen nicht, ob sie im nächsten Monat die Miete bezahlen oder die Kreditraten zurückzahlen können, woher sie wieder möglichst schnell eine Arbeit bekommen: Sorgen, Sorgen, Sorgen und Belas­tungen durch das Homeschooling der Kinder. Also ich sage: Hut ab vor unseren Fa­milien! Hut ab!

Wenn ich auch etwas Positives daran sehen kann, dann ist es, dass unsere Familien wieder viel enger zusammengewachsen sind. Ich sehe das wirklich als positiven Schritt (Zwischenruf des Bundesrates Schennach), wie eng unsere Familien zusammen­gewachsen sind. Ja, Sie lachen. Es ist doch schön! Man kann auch, sagen wir, in der tristesten Situation etwas Positives mitnehmen. Ich habe sehr wohl wahrgenommen, wie die Familien zusammengeholfen haben. Das war ein schönes Signal.

Wir werden, wie gesagt, den beiden Gesetzesänderungen heute zustimmen. Ich kann Sie nur nochmals ersuchen, dass wir uns den Fall mit den 450 Euro, den Kollege Rösch geschildert hat, bei dem eine Frau einen Tag zu wenig arbeitslos war – ein Tag war das!, sie hat immer gearbeitet –, vielleicht noch einmal genauer anschauen. Die Frau hat diese 450 Euro bitter notwendig und wird dafür bestraft, dass sie sich selbstständig eine Arbeit gesucht hat, und das – wie gesagt  binnen kürzester Zeit, in 59 Tagen. Andere, die vielleicht schon viele, viele Jahre eine Leistung beim AMS beziehen, haben diese 450 Euro ausbezahlt bekommen. Diese Frau versteht nicht, warum sie für Fleiß bestraft wird. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.07

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte, Frau Bundesrätin.