Berichterstatter Dr. Karlheinz Kornhäusl: Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Ministe­rinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden.

Wieder kurz zusammengefasst, worum es geht: Es sind im Wesentlichen zwei Punkte. Einerseits geht es darum, dass die Angleichung der Kündigungsfristen von Angestellten und Arbeitern von 1. Jänner auf 1. Juli 2021 verschoben werden soll, und zum Zweiten geht es um die Sonderbetreuungszeit mit Rechtsanspruch, nämlich darum, dass diese unter Ersatz der Lohnkosten für den Arbeitgeber durch den Bund von drei auf vier Wo­chen verlängert wird. – Herzlichen Dank.

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Danke vielmals für die prägnante Berichter­stattung.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Bundesrat Andreas Lackner. – Bitte, Herr Bun­desrat.