Abstimmung über Fristsetzungsanträge

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumen­tenschutz zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Novem­ber 2020 betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherbehörden-Koopera­tionsgesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Wettbewerbsgesetz geän­dert werden“, eine Frist bis zum 5. Dezember 2020 zu setzen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Dieser Antrag findet nicht die Mehrheit und ist somit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2020 betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversi­cherungsgesetz und das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden“, eine Frist bis zum 5. Dezember 2020 zu setzen.

Ich gebe bekannt, dass ich von meinem Stimmrecht Gebrauch mache.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Dieser Antrag findet nicht die Mehrheit und ist somit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Wirtschaftsausschuss zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2020 betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammerge­setz 1998, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden“, eine Frist bis zum 5. Dezember 2020 zu setzen.

Ich mache wieder von meinem Stimmrecht Gebrauch.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Auch dieser Antrag findet nicht die Mehrheit und ist somit abgelehnt.