11.34

Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine positive Änderung für Konsumenten ist es sicherlich – da gebe ich den beiden Vorrednern Kittl und Auer durchaus recht. Wie der Notwendigkeit einer Anpassung an eine Entscheidung des EuGH entsprochen wurde, ist aber nicht unbedingt sinnvoll und im Sinne der Rechtsklarheit.

Wie Kollege Schilchegger schon beim vorherigen Punkt gesagt hat, sieht man bei Ge­setzesmaterien immer wieder in den Erläuternden Bemerkungen, dass man die Dinge nicht klar regelt, sondern sagt, dass das die Gerichte entscheiden sollen. Das haben wir auch in diesem Fall. Diese EuGH-Entscheidung vom 11.9.2019, die heute schon zitiert worden ist, sagt ja, dass ein Anspruch besteht, die Gesamtkosten zu mindern. Im Ge­setzestext ist aber nur enthalten, die Kosten zu mindern.

Was ist der Grund, was sieht man, wenn man in die Erläuternden Bemerkungen hi­neinschaut? – Na ja, man weiß ja nicht genau, was Kosten und Gesamtkosten heißt, lassen wir das die Gerichte entscheiden!

Damit schaffen wir für alle, nämlich für die Banken und die Konsumenten – wenn wir sagen, die Schwachen sind die Konsumenten, dann bedenken wir es einmal in erster Linie für die Konsumenten –, ein neues Unsicherheitspotenzial, das jahrelang bestehen bleibt, bis nämlich der österreichische OGH oder unter Umständen letztendlich sogar der Europäische Gerichtshof neuerlich entscheidet, welche Kosten hineingehören. In einer klaren Regelung hätte es daher statt Kosten entsprechend der EuGH-Judikatur Gesamt­kosten geheißen. Warum das nicht drinnen steht, weiß ich nicht.

Das Nächste betrifft die Zeit, in der Kreditverträge von der Novelle erfasst sind. Die EuGH-Entscheidung macht keinerlei zeitliche Einschränkungen und sagt, das soll aber nur für Verträge gelten, die nach der Veröffentlichung seines Urteils abgeschlossen wor­den sind. Im Gegenteil, der EuGH nimmt eine sogenannte authentische Interpretation einer Richtlinie der Europäischen Union über Verbraucherkredite vor. Authentische Inter­pretation heißt, er legt den Willen des Gesetzgebers aus. Das Gesetz ist eine Richtlinie, man kann es technisch durchaus Gesetz nennen. Damit ist diese Richtlinie von Anfang an so zu verstehen, wie sie der EuGH auslegt. Und ob es uns passt oder nicht, über den EuGH fährt in Österreich kein Gesetz und kein Gericht drüber. Daher verstehe ich nicht, warum man die Anwendung auf Kreditverträge beschränkt, die nach Veröffentlichung der EuGH-Entscheidung vom 11.9.2019 abgeschlossen worden sind.

Das Dritte und Letzte ist die Frage der Ausnahmen. Da hat man die maximale Ausnut­zung der Richtlinie vorgenommen und eine maximale Ausnahmebestimmung für alle Kredite gefasst, die aufgrund gesetzlicher Grundlage im Geiste des Gemeinwohls zu marktunüblich günstigen Bedingungen abgeschlossen worden sind. So steht das jetzt im Gesetz, das wir wahrscheinlich beschließen werden. Das geht über das vielleicht vor­handene Bedürfnis, die Wohnbaukredite von der begünstigten vorzeitigen Rückzahlung auszunehmen, weit hinaus. Die Frage ist, warum wir eine vorzeitige Rückzahlung von begünstigten Krediten erschweren oder weniger attraktiv machen wollen.

Wenn ein Kredit marktunüblich günstig ist, wenn er also billiger ist, als es der Markt her­geben würde, dann sollte die öffentliche fördernde Hand ein Interesse haben, dass ein solcher Kredit zurückgeführt wird, weil sich die Allgemeinheit etwas erspart. Daher ist überhaupt nicht einzusehen, warum der Kreditnehmer daran gehindert oder zumindest nicht ermuntert werden soll, eine solche Rückzahlung vorzunehmen. (Bundesrat Schen­nach: Warum stimmt ihr dann zu?)

Damit komme ich zur letzten Frage. Anders als Kollege Schennach es angekündigt hat, werden wir aber trotzdem zustimmen, weil es eine Verbesserung darstellt. Es stellt zu­mindest eine Annäherung an die EuGH-Judikatur dar. Wir bewegen uns daher in Rich­tung eines rechtskonformen Zustandes und es stellt eine gewisse Verbesserung dar. Wenn es wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung ist, dann stimmen wir diesem einen Schritt zu und werden also – nicht ganz überzeugt, aber letztendlich doch – hier unsere Hand heben. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

11.39

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Danke.

Nun hat sich Frau Bundesministerin Mag.a Karoline Edtstadler zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.