15.09

Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuse­herinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Beim Tagesordnungspunkt 17 handelt es sich um ein Bundesgesetz, mit welchem die Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds, dem IWF, geregelt werden sollten.

Die Neuen Kreditvereinbarungen sehen eine Aufstockung von 1 Prozent des bisherigen Kreditrahmens auf 3,64 Milliarden Euro vor, das entspricht einer Anhebung in der Höhe von 36,98 Millionen Euro.

Daraus entsteht für Österreich aber kaum eine Veränderung, weil nach den geltenden Gesetzen die Nationalbank auch jetzt schon in der Lage gewesen ist, 3,6 Milliarden Euro an Sonderziehungsrechten zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Gesetz wird die Oester­reichische Nationalbank von der Republik Österreich ermächtigt, dem Internationalen Währungsfonds Sonderziehungsrechte von maximal 3,64 Milliarden Euro einzuräumen.

Mangels Mehrheit konnten im Oktober 2019 die Quoten des IWF nicht erhöht werden, und es bestand die Gefahr, dass die finanziellen Mittel erheblich sinken. Daraufhin haben sich die teilnehmenden Mitgliedstaaten dahin gehend geeinigt, die Mittel, die Sonderzie­hungsrechte, zu verdoppeln. Die adaptierten neuen Kreditvereinbarungen sollen plan­mäßig mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser Zeitplan, etwa durch Verzögerungen bei nationalen Verfahren, nicht eingehalten werden kann.

Der Internationale Währungsfonds wird durch die Verdoppelung der Sonderziehungs­rechte in die gute und komfortable Lage versetzt, dort, wo es notwendig ist, zu helfen. Der IWF ist eine zentrale Säule der internationalen Finanzstruktur. Wenn ein Mitglied in Zahlungsschwierigkeiten gerät, dann können unter festgelegten Auflagen befristete Kre­dite vergeben werden. Denken wir zum Beispiel an Griechenland oder denken wir auch an die Covid-19-Krise! Da kann Österreich einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des globalen Finanzstabilisierungsnetzes leisten.

Abschließend noch eine kurze Bemerkung zu Tagesordnungspunkt 18, das Doppelbe­steuerungsabkommen zwischen der Argentinischen Republik und Österreich betreffend: Argentinien ist die drittgrößte Volkswirtschaft in Lateinamerika. Deshalb ist es für die österreichische Wirtschaft von enormem Vorteil und von großer Wichtigkeit, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen werden konnte.

Alle drei Tagesordnungspunkte, die Versicherungsaufsichtsrechtsnovelle 2020, die Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds sowie das Dop­pelbesteuerungsabkommen mit der Argentinischen Republik, welche wir unter einem verhandeln, wurden im Finanzausschuss einstimmig beschlossen, und ich ersuche Sie namens meiner Fraktion, auch hier im Plenum zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.13

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Ich darf nun Herrn Bundesrat Ingo Appé um seinen Redebeitrag ersuchen. – Bitte.