14.58

Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Herren Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorlie­gende Gesetzespaket enthält unter anderem auch den Grundstein für die kommenden Covid-19-Impfungen, dafür, dass diese beim Hausarzt verabreicht werden können, dass hierfür auch kein Entgelt vom Patienten verlangt werden darf.

Ich möchte das als Ausgangspunkt nehmen, um wieder einmal etwas zu einem Thema richtigzustellen, das auch im Nationalrat debattiert wurde. Uns Freiheitlichen wird immer wieder vorgeworfen: Na ja, was wollt ihr denn eigentlich? Ihr seid nicht für den Lockdown, ihr seid nicht für die Impfungen, ihr wollt sinngemäß, dass die Bevölkerung dreimal durchseucht wird, dass es viele Tote zu verzeichnen gibt, und das soll dann eure Strate­gie sein.

Es ist natürlich immer leicht, wenn man einen Strohmann als Argument aufbaut und die­sen dann schlagen kann. Das wird dann von den Zeitungen teils auch unkritisch gedruckt und von den Medien teils unkritisch wiedergegeben.

Wenn wir Freiheitlichen sagen, wir sind gegen einen Impfzwang, sprechen wir uns nicht gegen die Impfung aus. Es ist ja wohl nicht zu viel verlangt, dass man diese beiden Dinge intellektuell voneinander unterscheiden kann! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Sie nun, um einen sehr vereinfachten Vergleich zu bemühen, eine neue Frucht von einer Südseeinsel finden, die sehr gesund sein soll, dann sagen wir: Gut, jeder, der diese Frucht haben möchte, soll sie doch bitte einfach zu sich nehmen, soll sie essen und soll gesund werden, wenn er meint, dass es ihm etwas bringt. Es gibt ja auch genü­gend Menschen in diesem Land – ich glaube, wir haben das heute wieder in einer Um­frage gesehen –, die ohne Probleme sofort bereit sind, sich impfen zu lassen. Das heißt, vielleicht benötigen wir also überhaupt keine weiteren Ideen dazu, wie man dann irgend­welche Menschen direkt oder indirekt zwingen kann. Warten Sie doch erst einmal ab, was passiert!

Warten Sie doch erst einmal die Erkenntnisse der Wissenschaft ab! Was man in den Studien so liest, ist, dass es ja nicht einmal gesichert ist, dass geimpfte Personen nicht weiterhin selbst Träger des Virus sind und somit weiterhin ansteckend sind. Dem fol­gend, was ich aus den Medien und aus Studien mitbekomme, ist der derzeitige Stand jener, dass die Impfungen vor allem vor einem Krankheitsausbruch schützen. Wenn aber wahr ist, dass damit Ansteckungen nicht verhindert werden können, gibt es auch keine Grundlage für die Ideen, die Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktio­nen, schon wieder kolportieren, und das, was Ihre Landeshauptleute aus der Steiermark und aus Oberösterreich fordern. Es gibt für einen Impfzwang keine Grundlage mehr, wenn nicht einmal gesichert ist, dass geimpfte Personen gar nicht mehr in der Lage sein werden, das Virus weiterzugeben. – So viel zum Thema Impfzwang.

Wir Freiheitlichen sprechen uns – noch einmal – ganz klar gegen den Impfzwang aus, aber wir sprechen uns nicht gegen Personen aus, die natürlich, wie jedermann, Angst um ihre Gesundheit haben und vielleicht sagen: Ich gehöre zu einer Risikogruppe, ich möchte mich impfen lassen.

Bleiben wir gleich bei den Risikogruppen. Das war ja auch immer so ein Spin der Bun­desregierung: Wir sind lieber vorsichtig; wir schauen, dass wir sehr niedrige Zahlen ha­ben, was die Intensivbettenauslastung und die Belastung von Krankenhäusern anlangt, und wir sind diejenigen, die das Land verantwortungsvoll durch die Krise führen. Wir Freiheitlichen sagen: Sie führen nicht das Land durch die Krise, sondern Sie führen die Krise durch das Land (Beifall bei der FPÖ), und das tun Sie gerade, was den Schutz der Risikogruppen betrifft.

Bleiben wir einmal bei den Risikogruppen. Das sind aus meiner Sicht vor allem – verein­fachen wir es einmal – ältere und pflegebedürftige Personen, vielleicht mit Vorerkrankun­gen, vielleicht ohne. Da ist es doch das Gebot der Stunde, dass man sagt: Alten- und Pflegeheime brauchen zuallererst ein Konzept und einen besonderen Schutz.

Was haben Sie mit Ihren Lockerungsverordnungen oder mit Ihren Covid-19-Maßnah­menverordnungen gemacht, Herr Bundesminister? Da findet sich bis zum 20. Septem­ber 2020 kein einziger besonderer Schutz für die Alten- und Pflegeheime. Ganz im Ge­genteil, Sie haben die Gastwirte zu Maßnahmen verpflichtet, mit strengsten Auflagen, Präventionskonzepten, Betretungsverboten und so weiter, und die Alten- und Pflegehei­me haben Sie ausdrücklich ausgenommen! (Beifall bei der FPÖ.)

Erst am 1. November 2020, Herr Bundesminister – ich habe mir Ihre Verordnungen ganz genau angesehen –, findet sich erstmals in Ihrer die Verpflichtung, dass auch Alten- und Pflegeheimbetreiber ein Covid-19-Präventionskonzept zu veröffentlichen und dieses auch umzusetzen haben. – Nur so viel zum Schutz von Risikogruppen durch diese Bun­desregierung.

Bleiben wir bei einem weiteren Thema, das uns dieses Jahr beschäftigt hat. Es beschäf­tigt jeden Menschen, der einen Arbeitsplatz hat, vor allem aber auch die Unternehmer, die diese Arbeitsplätze zu bezahlen haben. Da geht es nämlich um die Frage: Wie ent­schädigen Sie denn die Opfer Ihrer Pandemiepolitik?

Unser Konzept, der Ansatz der Freiheitlichen  uns wird ja immer vorgeworfen, wir hät­ten selbst keine Konzepte – war ganz klar: Lassen Sie einfach den Entschädigungsan­spruch gemäß Epidemiegesetz aufrecht und hebeln Sie diesen nicht aus! Wenn das eine zu hohe Budgetbelastung ist, worüber man ja diskutieren kann, dann kann man sehr wohl die Höhe dieses Anspruches regeln und zum Beispiel sagen: Na gut, es werden 50 Prozent von einem Gewinnanteil des Monats ersetzt. Es braucht aber jedenfalls klare Regeln, auf die sich die Unternehmen verlassen können, einen klaren Rechtsanspruch und keine Bittstellerei! (Beifall bei der FPÖ.)

Was haben wir stattdessen in der Realität erlebt, was war Ihre türkis-grüne Entschädi­gungspolitik? – Na ja, schaffen wir einmal ein paar Förderungen, machen wir ein biss­chen Kurzarbeit. Ändern wir Kurzarbeit Phase eins, Kurzarbeit Phase zwei  verschie­denste Voraussetzungen, großes Chaos bei allen damit befassten Stellen. Gründen wir einen Härtefallfonds, einen NPO-Unterstützungsfonds, einen Fixkostenzuschuss Phase eins, Phase zwei, nun einen Umsatzersatz und einen Verlustausgleich, die sich aber wechselseitig ausschließen, sodass man ohne Vergleichsrechnungen nicht einmal sa­gen kann, welche Förderung denn für das eigene Unternehmen die richtige ist. – Das ist maximale Rechtsunsicherheit bei maximaler Bürokratie.

Und weiter: Schaffen wir doch auch noch verschiedene Förderstellen, die für alle diese Förderungen unterschiedlich zuständig sind. Geben wir eine Förderung in die Zuständig­keit der WKO, für eine andere gründen wir einen neue Gesellschaft, die Cofag, ein biss­chen etwas kommt zum AWS, beispielsweise die Investitionsprämie. Dann gibt es noch Sonderförderungen von jedem Bundesland, natürlich in eigener Verantwortung der Län­der, und zuletzt hat man gesagt: Na ja, gut, inzwischen haben wir eigentlich gesehen, das läuft alles nicht so gut, also schütten wir halt doch eine bestimmte Förderung über die Finanzämter aus.  So, wie wir von der Opposition es schon von Anfang an gefordert haben! (Beifall bei der FPÖ.)

Statt dieser maximalen ÖVP-Bürokratie und Rechtsunsicherheit hätten wir Freiheitlichen ein ganz klares Konzept verfolgt, das aber nicht nur die Entschädigungsansprüche nach dem Epidemiegesetz umfasst, sondern auch die Regelungen für die Auswirkungen auf private Rechtsverhältnisse, insbesondere auf die Geschäftsraummieten. Da gibt es bis heute kein Konzept, keine klare Antwort, um wie viel denn für jede einzelne Lockdown­maßnahme nun tatsächlich der Mietzins von Geschäftsraummietern gemindert werden kann. Das bedeutet maximale Rechtsunsicherheit, und Sie treiben die Leute in sinnlose Rechtsstreitigkeiten hinein.

Das alles sind allerdings inhaltliche Streitpunkte, da sind Sie anderer Meinung, das set­zen Sie mit Ihrer Regierungsmehrheit einfach parlamentarisch um und agieren dabei natürlich immer staatstragend und hochprofessionell, wenn Sie beispielsweise wieder einmal sechs Nullen im Budget vergessen oder eine fehlende Unterschrift auf einem Antrag übersehen, sodass die Sitzung wiederholt werden muss – oder wie heute, wenn Sie eine Verfassungsbestimmung in einem Sammelgesetz übersehen haben, sodass wir auch heute wieder eine Sondersitzung haben. Das sind handwerkliche Fehler, die mich persönlich nicht besonders stören. – Warum nicht? – Na ja, weil Sie für die Menschen draußen nicht von Bedeutung sind, das ist nur von Bedeutung für einige Medien, für Politiker, aber nicht für die Menschen draußen, und es gibt genügend handwerkliche Fehler, die Ihnen auch zuzurechnen sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man sagt, man wolle diese Regierungspolitik verfolgen und habe eine andere Mei­nung als die Opposition, dann ist das ja auch zulässig, aber diese fehlende Professionali­tät, mit der Sie dabei agieren, ist wirklich erschreckend. Gibt es denn eine dieser Covid-19-Verordnungen, Herr Bundesminister, die wirklich gesetzes- und verfassungskonform er­lassen wurde? – Wir wissen es nicht. Sie werden sagen Ja, ich sage Nein. – Warum? Weil wir beim Verfassungsgerichtshof kein Eilverfahren haben und daher immer unge­fähr ein halbes Jahr warten müssen, bevor der Verfassungsgerichtshof feststellen kann, dass eine Verordnung verfassungswidrig war.

Erinnern Sie sich noch an den Tag, als die Amazon-Aktie um 20 Prozent eingebrochen ist? – Das war der 30. November, und zwar als Ihre Bundesministerin Schramböck eine neue Onlineplattform angekündigt hat: Kaufhaus Österreich. (Heiterkeit bei BundesrätIn­nen der FPÖ.) Da haben in Amerika schon die Alarmglocken geläutet! – Nein, also blei­ben wir einmal ernst: Das waren über 600 000 Euro österreichisches Steuergeld für nichts und wieder nichts! Diese Steuergeldverschwendung kommt zu diesem ganzen Coronawahnsinn noch dazu.

Ich sehe, meine Redezeit neigt sich schon dem Ende zu und ich möchte nicht wieder überziehen, daher schließe ich mit einem einfachen Appell: Fangen Sie wieder an, meine Damen und Herren von der ÖVP und von den Grünen, auf die Menschen in diesem Land zu hören, die bei Ihrem Coronawahnsinn nicht mehr mitkommen! Hören Sie auf die Op­positionsparteien! Wir haben die besseren Vorschläge zur Bewältigung dieser Krise, und zwar in allen Gesichtspunkten, vor allem die Anträge und Vorschläge der Freiheitlichen Partei möchte ich Ihnen besonders ans Herz legen.

Zuletzt – das ist mindestens ebenso wichtig wie die beiden anderen Punkte –: Hören Sie einmal auf den Verfassungsgerichtshof! Der hat schon am 1. Oktober 2020 bei der Auf­hebung von Covid-Bestimmungen ganz klar gesagt, was beim Erlassen von Verordnun­gen durch Sie zu tun ist, Sie jedoch ignorieren die Vorgaben des Verfassungsgerichtsho­fes, Sie ignorieren den Rechtsstaat, Sie ignorieren die Grundrechte aller Menschen in diesem Land, die von Ihrem Coronawahnsinn betroffen sind – und das ist keine Frage unterschiedlicher politischer Meinungen mehr, sondern das ist einfach ein rechtsstaatli­cher und demokratiepolitischer Skandal! (Beifall bei der FPÖ.)

15.09

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Kovacs. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile Ihnen das Wort.