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Präsident Mag. Christian Buchmann: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 920. Sitzung des Bundesrates, die auf­grund eines ausreichend unterstützten Verlangens von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundesrates gemäß § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates für heute einberufen wurde.

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 919. Sitzung des Bundesrates vom 15. Jänner des Jahres sind aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Günther Novak, Thomas Schererbauer, MMag. Dr. Michael Schilchegger, Andrea Michaela Schartel

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Christian Buchmann: Ich verweise hinsichtlich der eingelangten Ver­handlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschluss des Nationalrates

(siehe Tagesordnung)

2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder

Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und Vorhaben des Rates für 2021 (III-731-BR/2021)

zugewiesen dem Landesverteidigungsausschuss

und

Bericht der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend EU-Jahresvorschau 2021 (III-732-BR/2021)

zugewiesen dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

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Präsident Mag. Christian Buchmann: Eingelangt ist und dem zuständigen Ausschuss zugewiesen wurde jener Beschluss des Nationalrates, der Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist. Der Ausschuss hat seine Vorberatungen abgeschlossen und einen schriftlichen Ausschussbericht erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Christian Buchmann: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist des gegenständlichen Ausschussberichtes zum vorliegenden Beschluss des Nationalrates Abstand zu nehmen. Hierzu ist eine Mehrheit von mindes­tens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstand­nahme von der 24-stündigen Aufliegefrist des gegenständlichen Ausschussberichtes einver­standen sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, damit mehrheitlich angenommen. (Bundesrat Steiner: Nein, einstimmig!) – Es haben einige Bundesräte ihre Hand nicht gehoben. Es ist daher mehrheitlich angenommen.

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

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Ich habe den zuvor genannten Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann gehen wir so vor.

Ich darf Herrn Finanzminister Gernot Blümel sehr herzlich bei uns begrüßen. – Herzlich willkommen im Bundesrat! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)