einseitige Neufestsetzung gerade bei diesen Delikten würde das im breiten politischen Kompromiss erzielte Gleichgewicht wieder in Unordnung gebracht werden, und es kämen dann wieder von einer anderen Seite Forderungen, dass beispielsweise bei den Sexualdelikten oder bei der Wirtschaftskriminalität wieder nachgeschärft werden soll.
Deswegen mein Appell am Schluss: Sehr geehrte Damen und Herren, ja, widmen wir uns umfassend dem Tierschutz, setzen wir die Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens um! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.27
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Zum gegenständlichen Antrag möchte ich festhalten: Der Schutz bedrohter Tierarten ist den Grünen und mir persönlich ein sehr großes Anliegen. Auch unsere Justizministerin Zadić hat im vergangenen Jahr bereits auf die Bedeutung dieses Themas hingewiesen. Das Strafrecht schützt das Rechtsgut Umwelt. Im konkreten Fall geht es um die Bestimmung des § 181f, welcher die vorsätzliche Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes unter Strafe stellt.
Es ist natürlich ein Leichtes, ein höheres Strafmaß für einzelne Delikte zu fordern, und je nach Tat stößt eine solche Forderung auf mehr oder weniger breite Zustimmung. Dennoch sollten wir – und das haben wir von meinen VorrednerInnen auch schon gehört – die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Ultima Ratio nicht außer Acht lassen. Allein, dass der Tatbestand dem gerichtlichen Strafrecht unterstellt wird, zeigt die Bedeutung, welche der Tat im gesellschaftlichen Wertekonsens beigemessen wird.
Die Strafandrohung von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe liegt damit zwischen jener bei einer Körperverletzung: Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, und jener bei schwerer Körperverletzung: Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Hinzu kommt – das haben wir heute auch schon gehört –: Härtere Strafen verhindern nicht unbedingt Kriminalität; und kriminelles Verhalten, das nur selten entdeckt wird, führt zudem zu einer niedrigeren Risikoeinschätzung.
Daher scheint mir der wesentlich lohnendere Schritt zu sein, die Durchsetzung des geltenden Rechts zu verbessern, indem der Austausch mit allen Beteiligten auf allen Ebenen im Bereich des Artenschutzes forciert wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)
15.29
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Es liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. – Doch eine, und zwar von Herrn Bundesrat Schilchegger. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Geehrte Damen und Herren! Ich habe mir die Debatte sehr gut angehört. Kollege Auer von der ÖVP, Sie haben gesagt, die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben, weswegen Sie sich gegen den Antrag aussprechen. Sie haben in dem Zusammenhang von Vandalismus gesprochen, und da kommt, glaube ich, ein sehr veraltetes Weltbild zum Ausdruck, nämlich das Weltbild, wonach Tiere Sachen sind. Tiere sind keine Sachen und daher sollten sie auch nicht als Sachen behandelt werden. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der SPÖ.)
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