10.59

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Beschluss des Na­tionalrates unterscheidet sich in einigen wesentlichen Kritikpunkten vom seinerzeitigen Begutachtungsentwurf, etwa bei der ECTS-Grenze für Learningagreements, der Entpoli­tisierung der Uniräte, die wieder auf den Status quo zurückgeführt wurde, der Verjährung von Ghostwriting, der Altersgrenze bei den Rektoren und der Entmachtung der Senate. – Das ist gut.

Deswegen einiges Positives zuerst: Unser NEOS-Entschließungsantrag zum Verwal­tungsstraftatbestand Ghostwriting wurde umgesetzt, außerdem wird endlich mehr ECTS-Gerechtigkeit geschaffen, was überfällig war. Die Anrechenbarkeit von beruflichen Quali­fikationen wird von uns ausdrücklich begrüßt.

Die Eintrittstests für die Universitäten finden wir gut, die haben wir schon im Vorhinein gefordert. Im Großen und Ganzen ist die Novelle des Universitätsgesetzes aber leider nur ein More-of-the-same, sie beinhaltet keine Vision, wie moderne Universitäten aus­sehen können. Da mehr als 60 Prozent der Studierenden berufstätig sind, wundert es uns sehr, dass die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums nach wie vor nicht gesetzlich be­rücksichtigt wurde. Wir NEOS haben im Nationalrat einen Antrag eingebracht, dass ein solches Modell gesetzlich verankert werden möge; er wurde im Ausschuss leider vertagt, wobei das ein wichtiger Beitrag zum lebenslangen Lernen wäre.

Nun zur Mindestleistung von 16 ECTS-Punkten in den ersten vier Semestern: Dabei handelt es sich maximal um Symbolpolitik, denn wie viele Studierende das wirklich trifft und wie das Betreuungsverhältnis in der Praxis dadurch verbessert werden könnte, wurde in einer Anfragebeantwortung nicht beantwortet. Es wird bestenfalls die Rankings kosmetisch aufbessern, aber das war es dann auch damit.

Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Politik des erhobenen Zeigefingers. Sie wird keinen Zusammenhang mit der Studiendauer, der Abschlussquote oder der Drop-out-Quote bringen. Es gibt ja ohnehin Sanktionen für – in Anführungszeichen – „langsa­mes“ Studieren: Die Familienbeihilfe ist an die Studienleistung geknüpft, die Studienge­bühren sind an die Studiendauer geknüpft, und nicht vergessen darf man die Opportuni­tätskosten, wenn man studiert und keinen Beruf ausübt. Es handelt sich dabei um eine Schikane, die maximal Härtefälle schafft, was insbesondere während einer Pandemie abzulehnen ist.

Auch die Learningagreements sehen wir gespalten. Einerseits ist mehr Verbindlichkeit natürlich auch vonseiten der Universität nötig, aber andererseits sollten solche Agree­ments – Vereinbarungen, wo etwa Plätze in Seminaren versprochen werden – gar nicht notwendig sein. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass zügiges und erfolgrei­ches Studieren möglich ist, die Rahmenbedingungen sollen das Leben der Studierenden nicht unnötig erschweren.

Zuletzt zu den Kettenverträgen: Grundsätzlich begrüßen wir, dass eine Reform kommt, das war ja bereits Inhalt eines NEOS-Antrages im Jahr 2018. Wir sind uns bewusst, dass es die eierlegende Wollmilchsau, die diese Regelung eigentlich sein müsste, nicht gibt – auch wir tun uns da schwer –, aber wenn die Stellungnahmen aus der betroffenen Com­munity, zum Beispiel der ULV oder IG LektorInnen, durchwegs ablehnend sind, teilweise sogar von einem Berufsverbot sprechen, dann kann man diese Regelung so nicht beschließen. Das Letzte, das der Forschungsstandort gebrauchen kann, ist zusätzlicher Braindrain.

Zusammenfassend: Wir können nicht zustimmen. Die großen, notwendigen Reformen fehlen in dieser Novelle, und wir befürchten, dass unsere Unis mit diesem Gesetz wei­terhin nur im Mittelfeld bleiben werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.03

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Dr.in Doris Berger-Grabner. – Bitte, Frau Bundesrätin.