Berichterstatter Dr. Peter Raggl: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Linderung der Folgen der COVID-19-Pandemie bei den Wohnkosten das Mietrechtsgesetz und das Richtwertgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich danke für den Bericht.
An dieser Stelle darf ich Frau Justizministerin Alma Zadić recht herzlich im Bundesrat begrüßen. – Schönen guten Morgen, Frau Ministerin. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
Wir gehen somit in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist – mir fehlt leider noch der Überblick dazu – offensichtlich Frau Bundesrätin Kittl. Sie steht schon in den Startlöchern. – Bitte, Frau Bundesrätin.