12.58

Bundesrat Thomas Dim (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schreuder, ich erkläre Ihnen gleich, warum wir dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen werden: nicht nur weil wir ursprünglich schon nicht zugestimmt haben, sondern auch weil die Konsumenten ver­pflichtet werden, einen Gutschein bis zu 70 Euro zu akzeptieren. Ich habe gestern auch noch einmal im Ausschuss hinterfragt, ob dem so sei: ob es ein Wahlrecht gibt, ob man einen Gutschein haben oder das Geld zurückbekommen kann. – Nein, die Konsumenten sind verpflichtet, bei Beträgen bis zu 70 Euro einen Gutschein zu akzeptieren. Das ist natürlich eine Liquiditätsbeschaffung für die Veranstalter – da gehen wir konform, das ist auch so. Nur: Gibt es die gleiche Veranstaltung dann überhaupt noch? Gibt es die noch? In den meisten Fällen gibt es sie nämlich nicht mehr. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist ungefähr so, wie wenn ich eine Wohnzimmergarnitur bestelle und dann eine Essecke bekomme: Beides sind Möbel, aber es ist halt nicht das Gleiche. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit des Bundesrates Steiner.)

Ich kann diesen Gutschein natürlich auch weiterverkaufen, aber ich als Konsument muss mich darum kümmern, nicht der Veranstalter. Rückzahlungen gibt es dann auch; nur nicht vor dem 31. Dezember 2022, sondern erst im Jahr 2023, und es ist keinesfalls ge­sichert, dass es den Veranstalter dann noch gibt, denn was macht er einstweilen mit dem Geld, was macht er in der Zwischenzeit? – Sein Überleben wird er sichern. Schließ­lich kommt es dann so weit, dass die Veranstaltung durchgeführt werden könnte. Mit welchem Geld macht er die dann? Dann wird er wahrscheinlich Insolvenz anmelden, und der Konsument kann sich diesen Gutschein dann irgendwo an die Wand nageln. (Beifall bei der FPÖ.)

Zur Veranschaulichung – Kollege Schreuder tippt auf seinem Handy herum – werde ich noch ein Beispiel bringen. (Bundesrat Schreuder: Ich höre eh zu!) – Ich weiß es. – Ich bringe ein Beispiel zur Veranschaulichung: Im Herbst 2019 flattert das Programm von Burg Clam bei einer Familie ins Haus. Burg Clam ist eine wunderbare Naturarena, die einmalige Erlebnisse bietet, überhaupt wenn es nicht regnet, aber auch wenn es regnet, ist dort immer eine tolle Stimmung. Die Familie sieht: Am 4. Juli 2020 kommt Lenny Kra­vitz. Auf dieses Ereignis freuen sich alle. Es ist eine Seltenheit bei Jugendlichen, dass sie gemeinsam mit ihren Familien zu einem Konzerterlebnis fahren; es ist also ein Fami­lienausflug, mit dem alle Freude haben – Lenny Kravitz, 4. Juli, perfekt. Zu Weihnachten gibt es die Karten, sie kosten knapp über 70 Euro. Freunde werden auch noch überredet, dürfen auch dorthin fahren. Klarerweise hat das Konzert coronabedingt nicht stattgefun­den. So weit, so gut oder so schlecht – aber es gibt auch 2021 kein Lenny-Kravitz-Kon­zert, es gibt auch 2022 kein Lenny-Kravitz-Konzert. Was macht jetzt die Familie? – Sie wartet bis 2023 auf ihr Weihnachtsgeschenk von 2019. Eine andere Veranstaltung? – Ich verweise auf den Vergleich mit Wohnzimmertisch und Essecke.

So ist es bei vielen Veranstaltungen – Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen –: Ich bekomme einen Gutschein, aber ich bekomme nicht das, was ich kaufen wollte. Das ist der eigentliche Grund dafür, dass wir das ablehnen, und auch deshalb, weil es keine Sicherheit für die Konsumenten gibt, dass es die Veranstalter, wenn die Veranstaltungen wieder möglich sind, noch gibt. (Beifall bei der FPÖ.)

13.03

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Andrea Eder-Gitsch­thaler. Ich erteile ihr dieses. – Bitte.