14.32

Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Lie­ber Horst! Meine Erntehelfer kommen aus meinem Nachbarbezirk, nämlich aus dem be­nachbarten Slowenien. Ich weiß schon, Slowenien ist kein Bezirk, aber gleich bei mir in der Nähe.

In ungefähr zwei Wochen ist es so weit, da werde ich mit der Salaternte daheim be­ginnen, und beim Salat läuft alles sehr komprimiert ab. Da ist innerhalb von wenigen – maximal zehn – Tagen die ganze Ernte einzubringen, und das lässt sich nur mit der eigenen Familie natürlich nicht machen. Ich bin daher wie viele andere Betriebe im gan­zen Land auf fremde Hilfe, auf Arbeitskräfte von außerhalb meiner Familie angewiesen. Nur mit deren Unterstützung kann ich und können viele in der Landwirtschaft ihre Ernte überhaupt erst einfahren.

LandarbeiterInnen und ErntehelferInnen sind essenziell wichtig. Ohne sie könnte uns allen beispielsweise Obst und Gemüse nicht zur Verfügung gestellt werden. Sie verdie­nen daher unseren Respekt und vor allem gute und faire Arbeitsbedingungen. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

Mit diesem neuen Bundesgesetz, dem Landarbeitsgesetz 2021, ist es gelungen, neun länderspezifische Regelungen in eine bundeseinheitliche Regelung zu vereinen, und die bringt ganz klare Verbesserungen – sowohl für die bäuerlichen Betriebe als auch für die ArbeitnehmerInnen.

Die Möglichkeit, Arbeitgeberzusammenschlüsse zu bilden, ist gerade für kleinere Betrie­be ein großer Fortschritt, denn gerade die – und ich spreche aus eigener Erfahrung – stießen bisher immer mehr an ihre Grenzen, wenn es darum ging, Hilfe von außen zu bekommen. Wenn man nur zwei- oder dreimal die Woche für ein paar Stunden jemanden benötigt, ist es eben schwierig, fixe Mitarbeiter zu beschäftigen, und es ist natürlich auch für die Beschäftigten unattraktiv.

Nun gibt es die Möglichkeit, sich mit mehreren Betrieben zusammenzutun und gemein­sam MitarbeiterInnen zu beschäftigen. Das wird mit Sicherheit eine große Entlastung für kleinere Familienbetriebe bringen, die bisher oft bis zum Anschlag selbst gearbeitet haben, weil eben die Anstellung einer Arbeitskraft nur für den eigenen Betrieb wirtschaft­lich unmöglich war.

Mit den Arbeitgeberzusammenschlüssen wird für viele ArbeitnehmerInnen aber auch erstmals eine Kontinuität geschaffen, indem es durchgängigere Beschäftigungsverhält­nisse, durchgängigere Einkommensverhältnisse und damit auch eine bessere soziale Absicherung gibt. In Summe stellt die Möglichkeit von Arbeitgeberzusammenschlüssen einen wichtigen und guten Schritt dar, den wir sehr begrüßen.

Das neue Gesetz bringt auch einige Verbesserungen, was die Arbeitsstandards, die Ar­beitsrechte von Beschäftigten in der Landarbeit betrifft. Die Wochenendruhe wird auf 36 Stunden erhöht, die 12. Arbeitsstunde ist immer freiwillig, und es gibt eine bundes­weite Regelung, was Arbeitsspitzen betrifft. Diese müssen besonders definiert sein, es kann beispielsweise nicht die gesamte Erntezeit als Arbeitsspitze gelten.

Es ist bezüglich der Arbeitgeberzusammenschlüsse auch klar festgelegt, dass unabhän­gig davon, in welchem Beschäftigungsverhältnis der oder die Person ist, auf jeden Fall immer der beste, der günstigste Kollektivvertrag gilt, sodass eine Verschlechterung un­zulässig ist.

Im europäischen Vergleich hat Österreich damit ausgehend von vergleichsweise hohen Standards noch einmal nachgebessert. Wichtig für die Konkurrenzfähigkeit der heimi­schen Landwirtschaft ist es daher, dass auch in anderen europäischen Ländern zumin­dest die bestehenden Mindeststandards eingehalten werden. Wir österreichischen Grü­nen unterstützen daher auch die Initiative der Grünen und der Sozialdemokraten im EU-Parlament, dass die Einhaltung der geltenden Mindeststandards eine Voraussetzung für den Erhalt von GAP-Fördergeldern darstellen soll.

Gerade Österreich mit seiner kleinstrukturierten Landwirtschaft und mit vergleichsweise hohen Standards würde sehr davon profitieren, wenn da entschlossener und effektiver – und die Streichung von Fördergeldern wäre durchaus effektiv – gegen Zustände, wie wir sie beispielsweise aus Spanien und Süditalien kennen, vorgegangen würde. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

14.37

Präsident Mag. Christian Buchmann: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Kocher. – Bitte, Herr Minister.