Berichterstatterin Dipl.-Ing. Andrea Holzner: Jetzt aber wirklich: Ich bringe den Be­richt des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­vertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Dienstnehmer­haftpflichtgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Mag. Christian Buchmann: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Heike Eder. Ich erteile ihr das Wort. – Bitte.