15.26
Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter sehr häufig Job und Arbeitsplatz wechseln, laufen sie ohne BUAG Gefahr, nie einen Urlaubsanspruch oder einen Abfertigungsanspruch zu haben. Genau aus diesem Grund gibt es eben eine eigene Kasse, die BUAK, in der das geregelt ist, in der das gesammelt wird, und es kommt da auch immer wieder zu technischen Novellen – genau eine solche liegt jetzt vor. Über die BUAK werden auch Feiertagsansprüche, die Schlechtwetterentschädigung und eine Art Vorpensionsmodell, das sogenannte Überbrückungsgeld, für Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen verwaltet.
Die Novelle regelt also technische Details wie etwa den Übergang von Ansprüchen nach Todesfällen an die Erbinnen und Erben, sie regelt bestimmte Informationspflichten der BUAK-Anstalt gegenüber den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, Veranlagungsregelungen und so weiter. Einige Regelungen, etwa beim Erbrecht oder beim Überbrückungsgeld, sind für die Betroffenen durchaus bedeutend.
Mit dieser Novelle wird auch gegen Sozial- und Lohndumping vorgegangen und damit Sozialbetrug bekämpft. Mit der Änderung bewirken wir auch einen Abbau von Bürokratie. Wir schaffen damit auch ein flexibleres Überbrückungsgeld als bisher und sichern damit auch die Finanzierung des Bereiches der Schlechtwetterentschädigung besser ab. Insgesamt ist das – und ich glaube, darin sind wir uns ohnehin alle einig – also eine gute Sache, und ich denke auch, dass es dafür heute breite Zustimmung geben wird. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
15.28
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu einer Stellungnahme hat sich noch einmal Herr Bundesminister Kocher zu Wort gemeldet. – Bitte schön.