Präsident Mag. Christian Buchmann: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Entlassung des Bundesministers für Finanzen Gernot Blümel“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist damit angenommen. (345/E-BR/2021)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kolle­gen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Abberufung von Thomas Schmid als Vorstand der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG)“ vor.

Hierzu ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“. Ich ersuche um deutliche Äußerung.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

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(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Gruber-Pruner geben die BundesrätInnen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

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Präsident Mag. Christian Buchmann: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Nein.“

Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.

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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.07 Uhr unterbrochen und um 18.08 Uhr wieder aufgenommen.)

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Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den gegenständlichen Entschließungsantrag bei 58 abgegebe­nen Stimmen 31 „Ja“-Stimmen und 27 „Nein“-Stimmen.

Der Entschließungsantrag ist somit angenommen. (343/E-BR/2021)

Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:

Appé, Arlamovsky;

Beer, Bernard;

Dim;

Egger;

Gerdenitsch, Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;

Hahn, Hübner;

Kahofer, Kovacs;

Lancaster, Leinfellner;

Novak;

Ofner;

Prischl;

Reisinger, Riepl;

Schachner, Schartel, Schennach, Schererbauer, Schilchegger, Schumann, Spanring, Steiner, Steiner-Wieser;

Zaggl.

Mit „Nein“ stimmten die BundesrätInnen:

Bader, Berger-Grabner, Buchmann;

Eder, Eder-Gitschthaler;

Gfrerer, Gross;

Himmer, Hirczy, Holzner;

Kaltenegger, Kittl, Köck, Kolland, Kornhäusl;

Lackner;

Mattersberger, Miesenberger;

Preineder;

Raggl, Ringer;

Schreuder, Schwarz-Fuchs, Schwindsackl;

Wolff;

Zeidler-Beck, Zwazl.

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