18.29

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte strukturiert vorgehen und mit dem Epidemiegesetz beginnen.

Dort ist positiv zu bemerken, dass es, einmal abgesehen von den redaktionellen Ände­rungen – unter Anführungszeichen –, „authentische Interpretationen“ einiger bisheriger Bestimmungen gibt, die um einiges ausführlicher als bisher geregelt werden, insbeson­dere die Verkehrsbeschränkungen. Da wird meines Erachtens ohne Änderung der Rechtslage deutlicher geregelt, wie vorzugehen ist.

In diesem Zusammenhang muss ich praktisch jedes Mal, wenn es um dieses Thema geht, auf die aufgrund dieser Ermächtigung im Epidemiegesetz erlassene Einreisever­ordnung eingehen, die nicht wie versprochen regelmäßig und auch nicht wie verspro­chen systematisch die Länderliste updatet. Jetzt hatten wir ungefähr eine zweiwöchige Schrecksekunde (Heiterkeit des Bundesrates Spanring), bis es gelungen ist, Norwegen von der Liste der Länder zu streichen, aus denen man ohne Quarantäne einreisen darf, weil die Siebentageinzidenz dort in der Zwischenzeit über 120 liegt, während Sie hin­gegen sehr säumig sind, Herr Minister, diejenigen Länder in die Liste aufzunehmen, de­ren Inzidenz unter 50 gefallen ist. Das wären im Moment Dänemark und Portugal, die beide wieder eine Inzidenz unter 30 haben.

Um zum COVID-19-Maßnahmengesetz zu kommen: Da gibt es positive und negative Punkte. Eine begrüßenswerte Adaptierung wäre, dass die Maskenpflicht in Innenräumen ausgeweitet wird, dass insbesondere das Thema Arbeitsplatz angegangen wird, wobei auch berücksichtigt wird, dass die Alternative ein frischer negativer Test sein kann. Wir sehen es sehr positiv, dass überall dort, wo es Eintrittstests gibt, endlich – Sie werden sich erinnern, ich erwähne das auch jedes Mal – auch Impfungen Berücksichtigung fin­den, genauso wie Genesungen und Antikörpernachweise. Wichtig ist in diesem Zusam­menhang, dass das österreichische Erfassungs- und Nachweisregime, das aufgezogen wird, nicht in eine andere Richtung geht als das europäische Regime des digitalen grü­nen Zertifikats – nicht, dass wir dann, wenn geplanterweise Ende Juni das europäische Zertifikat kommt, eine österreichische Lösung haben, die damit nicht kompatibel ist, und wir etwas umbauen müssen.

Nicht ganz so dramatisch wie die Medien, wo das in den letzten Tagen das Hauptthema war, sehe ich die Frage, wie und ob Zutrittstests im COVID-19-Maßnahmengesetz neu geregelt werden dürfen oder können. Die bisherige Regel soll geändert werden, also legistisch soll es anders gemacht werden, aber inhaltlich entfällt im Wesentlichen die Passage, dass Zutrittstests nur dort verordnet werden können, wo eine länger andauern­de Interaktion mit anderen Personen, Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besu­chern stattfindet. Das soll jetzt wegfallen.

Meiner Meinung nach würde das aber nicht viel an der Rechtslage ändern, weil die Vo­raussetzung ja sowohl bisher als auch mit der geplanten Änderung ist, dass diese Re­gelung, diese Auflage erforderlich ist, um mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Ansteckung zu verhindern. Das heißt, wenn Sie eine Verordnung erlassen wollen, die Zutrittstests dort vorschreibt, wo es zu keiner länger andauernden Interaktion mit anderen Personen kommt, müssen Sie in Ihrem Verordnungsakt im Nachhinein zumindest irgendeine Evi­denz für den Verfassungsgerichtshof beilegen, warum eine Ansteckungsgefahr auch dort besteht, wo es zu keiner länger andauernden Interaktion kommt.

Der große Knackpunkt am Entwurf der Novelle des COVID-19-Maßnahmengesetzes ist aber, dass, wie es auch schon Kollege Schilchegger erwähnt hat, gesetzliche Regelun­gen geschaffen werden sollen, die quasi im Nachhinein Verordnungen von Ihnen er­lauben sollen, die bisher gesetzwidrig waren, nämlich dass Ausgangsbeschränkungen nicht mehr nur als letzte Maßnahme verhängt werden dürfen und dass Zusammenkünfte im privaten Wohnbereich Auflagen, Bedingungen unterzogen werden dürfen. Das sind massive Grundrechtseingriffe.

Wir NEOS haben ein bisschen das Gefühl, dass diese Novelle, dieser Vorschlag eine weitere Manifestation einer Friss-Vogel-oder-stirb-Gesetzgebung ist, denn genauso we­nig, wie die Pandemiebekämpfung vorausschauend ist, ist es die Legistik der Regie­rungsparteien. Wir erkennen keine Ansätze, dass Sie diejenigen Teile durchbringen wol­len, für die es Mehrheiten gibt, weil, ganz im Gegenteil, ein Paket geschnürt wird, das für jede Oppositionspartei jeweils mindestens einen oder mehrere Dealbreaker enthält. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Steiner.)

Sehr geehrter Herr Minister! Es ist kein Geheimnis und Sie wissen, für welche Adap­tierungen es parlamentarische Mehrheiten gäbe. Wenn es Ihnen um die Sache geht, dann handeln Sie bitte auch danach! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesra­tes Steiner.)

18.36

Präsident Mag. Christian Buchmann: Für eine Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Rudolf Anschober. – Bitte, Herr Bundesminister. (Ruf bei der FPÖ: Da sind wir gespannt!)