21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Durchführung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parla­ments und des Rates zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) im Rahmen der bestehenden österreichischen Veterinärgesetze sichergestellt wird (Veterinär­rechtsnovelle 2021) (1367/A und 765 d.B. sowie 10579/BR d.B. und 10606/BR d.B.)

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter hierzu ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Ich bitte um den Bericht.