21. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Durchführung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) im Rahmen der bestehenden österreichischen Veterinärgesetze sichergestellt wird (Veterinärrechtsnovelle 2021) (1367/A und 765 d.B. sowie 10579/BR d.B. und 10606/BR d.B.)
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter hierzu ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Ich bitte um den Bericht.