20.29

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Da­men und Herren vor den Bildschirmen! Eines vorweg: Es braucht gemeinsame Maß­nahmen und Ziele, um größtmöglichen Schutz der Umwelt sowie die wirtschaftlichen Interessen unter einen Hut zu bringen. Worum geht es bei der Änderung des Bundes­straßen-Mautgesetzes? – Das Ausmaß der höchstmöglichen Tarifspreizung bei der An­lastung der Infrastrukturkosten wird zugunsten emissionsfreier Fahrzeuge so erhöht, dass der Tarif für diese Fahrzeuge nicht mehr bis zu 50 Prozent, sondern nur mehr bis zu 75 Prozent unter dem höchsten Tarif für Fahrzeuge mit Euro-Emissionsklassen liegen darf.

Laut Auskunft des Experten wurden im Jahr 2020 3,67 Milliarden Kilometer mit der Asfi­nag abgerechnet. Davon sind 80 Prozent der Schadstoffklasse Euro VI zuzuschreiben, lediglich 123 000 Kilometer wurden von emissionsfreien Lastkraftwagen zurückgelegt. Aufgrund dessen, dass, wie beschrieben, von der Gesetzesänderung nur eine sehr ge­ringe Anzahl von Fahrzeugen betroffen ist, hat das derzeit keine Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich.

Bereits im Mai 2019 hat eine Veranstaltung auf dem Firmengelände der Firma Linde Gas gemeinsam mit der Firma Hyundai stattgefunden, bei der Fahren mit Wasserstoff, der Ausbau einer flächendeckenden Wasserstofftankstelleninfrastruktur und eine Lieferung einer vierstelligen Anzahl an Hyundai-Lkw Thema waren. Leider gab es, seitdem Norbert Hofer nicht mehr Verkehrsminister ist, diesbezüglich einen Stillstand, der auch mit dem immer wieder erfolgten Hinausschieben des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes in Zusam­menhang steht. In diesem war damals unter Türkis-Blau ein großes Wasserstoffpaket dabei, um den Standort Österreich auch für den Automotivsektor international hochzu­halten, damit wir international den Anschluss haben und da auch weiterhin in der obers­ten Liga mitspielen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Grünen Österreich gerade an die Wand fahren. Da sagt zum Beispiel ein grüner Nationalrat namens Weratschnig: „Wenn es nach der FPÖ ginge, wären wir heute“ noch „mit der Pferdekutsche [...] unterwegs“. Was ist in den letzten eineinhalb Jahren grüner Verkehrspolitik passiert? – Nichts. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Eines sei dem türkis-grünen Bestattungskomitee unserer Wirtschaft, unseres Heimatlan­des ins Stammbuch geschrieben: Kümmern Sie sich um das Trockenlegen von Korrup­tionssümpfen und behandeln Sie die Bakterienstämme! Hören Sie auf, Gastronomie- und Hotelleriebetriebe und deren Mitarbeiter zu schächten! Hören Sie auf, die österrei­chische Bevölkerung einzukerkern und die Grundrechte außer Kraft zu setzen! Hören Sie auf, unsere Bevölkerung zu belasten und zu spalten! Hören Sie mit der Diskriminie­rung von Autofahrern, Motorradfahrern oder der vielen Wirtschaftstreibenden auf, die für den täglichen Bedarf an Mobilität unbedingt ein Kraftfahrzeug benötigen! (Beifall bei der FPÖ.)

Wichtig wäre, nicht zu spalten, sondern mit den schon jetzt verfügbaren Technologien die Treibstoffproduktion aus erneuerbaren Energieträgern zu forcieren. Wenn Sie wirk­lich Interesse daran haben, dass unser Heimatland in der jetzigen Form erhalten bleibt, dann forcieren Sie diese Treibstoffproduktion, damit die Bevölkerung mit ihren beste­henden Kraftfahrzeugen weiterhin fahren kann, sodass die Güter des täglichen Bedarfs mit dem bestehenden Fuhrpark transportiert werden können, während Sie das Wasser­stofftankstellennetz flächendeckend in Österreich ausbauen.

Wenn heute ein Verbrennungsmotor durch den Einsatz der speziellen Treibstoffe in ähn­lichem Maß CO2-Emissionen verursacht – nämlich in Richtung null –, wie das bei der Elektromobilität der Fall ist, dann spricht ja nichts dagegen, dass weiterhin in die Ver­brennungstechnologie investiert wird. (Beifall bei BundesrätInnen der FPÖ.)

Außerdem wundert es mich in Hinblick auf den Bereich des Wasserstoffs, dass in diesem Bundesgesetz nur die Brennstoffzellentechnologie dieses Privileg bekommt, dass um bis zu 75 Prozent reduziert werden kann, weil ja der Wasserstoffverbrennungsmotor ge­nauso eine Wasserstofftechnologie ist, die CO2-neutral ist. (Bundesrat Schreuder: Sie haben vollkommen ...!) Wir Freiheitliche würden uns also wünschen, dass künftig doch auf Technologieneutralität gesetzt wird.

Weiters frage ich mich: Ist Ihnen von der türkis-grünen Kasernierungsbundesregierung mit Kerkertendenzen nicht bewusst, dass Sie, wenn Sie Maßnahmen setzen wie die NoVA zu erhöhen, zusätzlich zur Belastung der Bevölkerung und der Wirtschaft beitra­gen und die Erneuerung von Flotten verzögern? Dies sehen nicht nur wir Freiheitliche so: „Für Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, ist das ein ‚Angriff auf die heimischen Klein- und Mittelbetriebe‘. Sie rechnet vor: Ein durchschnittlicher Kastenwagen, der in Österreich von Gewerbe- und Hand­werksbetrieben genutzt wird, koste derzeit 29.900 Euro. Bis ins Jahr 2024 würde der Preis mit der geplanten NoVA-Änderung auf knapp 43.400 Euro steigen. ‚Das ist keine kleine Kostenbelastung mehr, sondern eine extreme‘ [...]. Knapp 88.000 Fahrzeuge sind im Werksverkehr täglich im Einsatz. Multipliziert man die zusätzlichen Kosten der Steuer mit dieser Zahl, so entstehe eine Zusatzbelastung von 1,18 Milliarden Euro“.

Auch die Familien, die ebenfalls durch die verfehlte Coronapolitik der Bundesregierung schwer belastet werden, trifft die teilweise exorbitante Erhöhung der NoVA massiv. So rechnet der ÖAMTC in einer Aussendung vom 21. November 2020 mit einer Verdoppe­lung der Steuer für Familienautos. Die Normverbrauchsabgabe wird künftig Jahr für Jahr deutlich teurer. Was das für eine Familie bedeutet, zeigt man am Beispiel eines VW Sharan, bei dem im Jahr 2020 die NoVA noch 3 344 Euro ausmacht, 2021 3 628 Euro, 2022 3 912 Euro, 2023 4 966 Euro und 2024 unglaubliche 6 560 Euro.

Es geht aber noch weiter: Für die 850 000 Motorradfahrer, die es in Österreich gibt, kommt es auch zur Erhöhung des Höchststeuersatzes von 20 auf 30 Prozent. Das macht bei einem Motorrad, einer Elfhunderter, insgesamt einen zusätzlichen Preis von 1 714,28 Euro aus. Enorm ist es auch bei den viel geliebten Quads, die von 0 Prozent auf diese 30 Prozent kommen. Bei einem Listenpreis von 11 999 Euro wird dasselbe Quad 2024 18 578,75 Euro kosten.

Aufgrund dessen stellen wir folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Nova-Erhöhung“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, dem Nationalrat ei­ne Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die am 19. Dezember 2020 beschlossene Er­höhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) rückgängig gemacht wird, sowie dass bei einer allfälligen Neuregelung soziale Kriterien berücksichtigt werden.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

20.37

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Der von den Bundesräten Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „keine Nova-Erhöhung“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu einer abschließenden Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Brunner zu Wort gemeldet. – Bitte.