Berichterstatter Otto Auer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Bundesfinanzgerichtsgesetz geändert werden.
Die Unterlagen dazu haben Sie in schriftlicher Form erhalten, ich komme daher zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Vielen Dank für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag.a Elisabeth Kittl. – Bitte sehr, Frau Bundesrätin.