Berichterstatter Otto Auer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichts­organisationsgesetz, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das Verwaltungsgerichts­hof­gesetz 1985 und das Bundesfinanzgerichtsgesetz geändert werden.

Die Unterlagen dazu haben Sie in schriftlicher Form erhalten, ich komme daher zur An­tragstellung.

Der Justizausschuss stellt mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie­gen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag.a Elisabeth Kittl. – Bitte sehr, Frau Bun­desrätin.